Überzeugungsarbeit durch SBV

  • Moin an alle,


    wie es so ist im Leben, dem "Problem" wird sich erst gestellt, wenn es auftaucht! Da meldet sich ein junger Mensch an, der/die eine Ausbildung machen will und auch noch eine Behinderung hat! Da gilt es, meiner Meinung nach, nicht nur die äußeren Barrieren (da ist man ja schon teilweise dabei), sondern vielmehr die inneren Barrieren in unseren Köpfen, abzubauen. In vielen Managerköpfen hat sich, bewusst oder auch unbewusst, eine angstvolle, ja teilweise ablehnende Haltung entwickelt: Da blinkt das $ Zeichen als erstes, dann das nicht Wissen, um die Hilfen, die nicht nur dem/der Azubi, sondern auch dem Arbeitgeber angeboten werden. Da ist es ans uns als SBV´n (Moderation: Schwerbehindertenvertretung) Überzeugungsarbeit zu leisten, und zwar gegen über den angehenden Azubi´s und den Arbeitgebern! Ja, wir müssen dem Arbeitgeber auch sagen, dass das Engagement zur Ausbildung von jungen Menschen mit Behinderungen nicht immer einen direkten geldwerten Vorteil hat, aber einen Vorteil, der meines Erachtens viel mehr Wert hat; die Anerkennung! Und die Darstellung der Firma, oder Neudeutsch - Compliance, in der Gesellschaft, ist ein wichtiges Instrument, mit dem wir als SBV´n die Arbeitgeberseite überzeugen können.


    Gruß und eine rege Diskussion.


    Anmerkungen der Moderation: SBV ist die Abkürzung für Schwerbehindertenvertretung. Compliance ist die Außendarstellung der "Regeltreue" eines Unternehmens, siehe Stichwort „Compliance“ bei Wikipedia unter https://de.wikipedia.org/wiki/Compliance_(BWL)

  • DIe SBV kann bei der Erschließung und Sicherung von betrieblichen Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte Jugendliche schon einen wichtigen Beitrag leisten. SIe braucht aber für diese schwierige Aufgabe Mut, Ausdauer und die Fähigkeit, zu ertragen, dass man manchmal einfach keinen geeigneten Bewerber findet.


    Zudem kommt noch eine weitere Problematik dazu:
    Für die berufliche Erstausbildung schwerbehinderter Menschen ist die Agentur für Arbeit zuständiger Rehabilitationsträger. Das Integrationsamt ist nur nachrangig zuständig, insbesondere weigert es sich in der Regel, auf eigene Kosten einen IFD zu beauftragen.
    Die Bundesagentur macht das ebenfals nicht, weil sie nur Leistungen aus Ausschreibungen einsetzt.
    Es trifft also leider zu, dass für schwerbehinderte Auszubildende ein massives Loch im Bereich "begleitende Hilfe" fast immer besteht. Überraschend auftretende Krisen können von daher meist nur wirklich erfolgreich von Externen unterstützt werden, wenn der schwerbehinderte Jugendliche schon vor der Ausbildung in einer vorbereitenden Maßnahme war, die zugleich auch ein "Leistungspaket Ausbildungsbegelitung" umfasst. So etwas gibt es, ist aber nicht so ganz einfach zu erhalten. Schränkt meistens auch die Freiheit der Berufswahl faktisch ein, weil solche Maßnahmen sich auf eine Berufsfeldauswahl spezialisieren.


    Insgesamt ist nach meiner Erfahrung eine externe Hilfe im Bedarfsfall bei Auszubildnenden viel schlechter und meist auch noch langsamer als bei schwerbehinderten Arbeitnehmern.


    Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte haben aber eine gewisse Chance in einer neuen Inklusionsvereinbarung Regelungen auch für die externe Unterstützung von schwerbehinderten Auszubildenden zu treffen:
    Sie könnten z.B. derartigen Forderungen in die Verhandlungen zu gehen:
    Zum Thema behinderte Jugendliche ist es heute üblich eine allgemeine Absichtserklärung zur Ausbildung behinderter Jugendlicher aufzunehmen. In sehr guten Vereinbarungen finden sich auch (realistische) Zielzahlen. Selten oder nie finden sich bisher Regelungen zur Unterstützung der schwerbehinderten Auszubildenden, besonders auch schon in der Probezeit. Das sollte geregelt werden. Ohne eine solche Regelung ist bei überraschend auftretendem Unterstützungsbedarf eine Unterstützung in der Regel nicht schnell genug einwerbbar.


    Als Hintergrundwissen ist bedeutsam: Im Durchschnitt ist 2015 jedes vierte Ausbildungsverhältnis vorzeitig abgebrochen worden – bundesweit und für Auszubildende insgesamt. Es ist zwar nicht bekannt, wie oft schwerbehinderte Auszubildende vorzeitig abbrechen, aber auch hier wird es das Problem geben. Betriebliche Interessenvertreter können dem mit guten Vereinbarungen vorbeugen. Das Integrationsamt sollte gebeten werden bei der passenden genaueren Formulierung Unterstützung zu leisten.

  • Die hohe Abbruchquote hat sicherlich viele Gründe. Für Auszubildende mit Behinderung ist aber sehr wichtig, dass es eine Stelle gibt, die sich hier verantwortlich fühlt und nach den Gründen sucht. Sind es fachliche Themen, die Schwierigkeiten bereiten oder sind es z. B. eher atmosphärische Gründe? Oft hat sich die Frustration so angestaut, dass es erst viele Fehlzeiten gibt und dann zu Abbruch kommt.
    Wenn eine Schwerbehindertenvertretung vorhanden ist, sollte diese sich dafür verantwortlich fühlen können und braucht dann aber auch die Zeit sich darum zu kümmern. Viel zu oft wird der Abbruch einer Ausbildung bei Jugendlichen mit Behinderung als folgerichtig gesehen. Hier zeigen sich auch viele Vorurteile, die sich durch die Abbrüche zu bestätigen scheinen.
    Betriebliche Ausbildung von Jugendlichen mit Behinderung ist kein Selbstläufer. Meiner Erfahrung nach, spielen persönliche Einstellungen gegenüber behinderter Menschen eine große Rolle.

  • Falls Unternehmen behinderte Auszubildende beschäftigen, erscheint es mir aus Erfahrung sinnvoll zu sein, einen „Notfallplan“ für die Aktivierung schneller Unterstützung in Krisen zu vereinbaren. Anders als bei schwerbehinderten Arbeitnehmern ist das Integrationsamt nicht unmittelbar zuständig. Am Besten ist eine Förderung durch die Agentur für Arbeit zu beantragen – entweder hilft dann die Agentur bei Schwierigkeiten wirklich oder das Unternehmen kann aus den Fördermitteln selbst eigene Schritte ohne größere finanzielle Belastung aktivieren. Falls möglich, erscheint es mir auch sinnvoll, einige Regelungen über den Umgang mit schwerbehinderten Auszubildenden in der Inklusionsvereinbarung zu treffen. Mein Formulierungsvorschlag:„ Das Unternehmen hat das Ziel, auch schwerbehinderte Auszubildende zu beschäftigen. Zur Unterstützung bei der Ausbildung schwerbehinderter Jugendlicher wird in jedem Einzelfall wird mit Integrationsamt und Agentur für Arbeit festgelegt, wie schnelle Hilfe bei Krisen sichergestellt werden kann. In jedem Falle wird eine finanzielle Ausbildungsförderung beantragt. Diese Förderung wird das Unternehmen auch nutzen, um ausreichende Zeit für Krisenlösungen finanzielle neutral bereit stellen zu können.“ Schwerbehindertenvertretungen können bei Agentur und Arbeitgeber durchaus argumentieren, dass laut Berufsausbildungsbericht 2017 ungefähr 25 % aller Ausbildungsverhältnisse vorzeitig – also ohne Abschluss – abgebrochen werden. Eine Krisenvorsorge ist also durchaus in vielen Fällen erforderlich. Die Gründe wären in jedem Einzelfall festzustellen.