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Eine Bürokraft für die SBV: Wie wird der Bedarf nachgewiesen?
Dr. Michael Karpf - - Diskussionsverlauf nachlesen: Stärkung der SBV – Programm oder Wirklichkeit
BeitragWinni: „Ich bin der Auffassung, dass der Arbeitgeber nachweisen muss, dass die SBV die Bürokraft nicht benötigt.“ Die Auslegung von Winni ist fragwürdig. Die geforderte Verfahrensweise käme einer Beweislastumkehr gleich. Das sieht der Gesetzestext jedoch nicht vor. Ich teile die Ansicht von Marie Heide, wonach die Erforderlichkeit des Bedarfs von der SBV glaubhaft nachzuweisen ist.
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Kündigungsschutz für die Stellvertreterin der Vertrauensperson
Dr. Michael Karpf - - Diskussionsverlauf nachlesen: Stärkung der SBV – Programm oder Wirklichkeit
BeitragBeim Betriebsrat besteht der besondere Kündigungsschutz nach § 15 Absatz 1 Satz 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) für Ersatzmitglieder so lange, wie diese ein zeitweilig verhindertes ordentliches Mitglied vertreten. Der besondere Kündigungsschutz nach § 15 Absatz 1 Satz 2 KSchG (sogenannter nachwirkender Kündigungsschutz) besteht für die Dauer eines Jahres nach dem Ende der Tätigkeit als Ersatzmitglied. Der nachwirkende Kündigungsschutz tritt allerdings nur ein, wenn das Ersatzmit…
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Fortbildung für die Stellvertreterin überflüssig?
Dr. Michael Karpf - - Diskussionsverlauf nachlesen: Stärkung der SBV – Programm oder Wirklichkeit
BeitragDer Auffassung des Personalleiters ist nicht zuzustimmen. Es gehört nicht zu den gesetzlichen Aufgaben einer Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen, stellvertretende SBV-Mitglied zu schulen. Im durch das BTHG geänderten Schwerbehindertenrecht wird vielmehr dem mit der höchsten Stimmenzahl gewählten stellvertretenden Mitglied der gleiche Schulungs- und Bildungsanspruch zugestanden wie der Vertrauenperson, um sich die für die SBV-Arbeit erforderlichen Kenntnisse anzueignen (§ 179 Abs. 4 S…
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Wer ist zuständig?
Dr. Michael Karpf - - Diskussionsverlauf nachlesen: Stärkung der SBV – Programm oder Wirklichkeit
BeitragDie vertretungsrechtliche Zuständigkeit liegt allein bei der jeweils gewählten örtlichen Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen. Der GSBV fällt nämlich nicht die Verhinderungsvertretung nach § 177 Abs. 1 Satz 1 SGB IX zu. Sie wird als überörtliche Vertretung auch nicht zur Ersatzvertretung nach § 180 Abs. 6 SGB IX, solange eine örtliche SBV gewählt ist und besteht. Das SGB IX sieht zudem keine Möglichkeit der Delegation von SBV-Aufgaben auf eine „höhere Instanz“ vor (im Gegens…
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Das Wahlverfahren einleiten
Dr. Michael Karpf - - Diskussionsverlauf nachlesen: Fragen zur SBV-Wahl 2/2018
BeitragIch teile die Auffassung von Wolfgang, dass vorrangig der Betriebsrat bzw. Personalrat die Initiative zur Wahl einer SBV ergreifen sollte. Nach § 182 Abs. 1 SGB IX hat dieser auch in der Frage der SBV-Wahl eng mit dem Arbeitgeber und dessen Inklusionsbeauftragtem (m/w) zusammenzuarbeiten. Sollte es der Betrieb bzw. Arbeitgeber aber "nicht aus eigener Kraft" hinbekommen, die Wahl zu initiieren, dürfen sich Wahlberechtigte auch an das Integrationsamt wenden und dieses um Unterstützung bitten. Auf …
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Wahlrecht bei Abordnung
Dr. Michael Karpf - - Diskussionsverlauf nachlesen: Fragen zur SBV-Wahl 2/2018
BeitragIm Sinne des Landespersonalvertretungsgesetzes Baden-Württemberg (LPVG BW) sind Beschäftigte u.a. alle Personen, die weisungsgebunden in die Arbeitsorganisation einer Dienststelle eingegliedert und innerhalb dieser tätig sind (§ 4 Abs. 1 Satz 1 LPVG BW). Daneben gelten als Beschäftigte u.a. aber auch Personen, die zu einer anderen Dienststelle abgeordnet sind (§ 4 Abs. 1 Satz 2 LPVG BW). tinyurl.com/LPVGBW-Paragraf4 Diese Definition des Beschäftigtenbegriffs im LPVG BW hat zur Folge, dass abgeor…
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Wählerliste ins Intranet?
Dr. Michael Karpf - - Diskussionsverlauf nachlesen: Fragen zur SBV-Wahl 2/2018
BeitragJeder Datensatz in der Wählerliste ist untrennbar mit dem Merkmal "Behinderung" verknüpft, das als Gesundheitsdatum im Sinne von Art. 9 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu verstehen und somit den sensiblen personenbezogenen Daten zuzurechnen ist (besondere Kategorien von Daten). Diese sind besonders geschützt und dürfen nur ausnahmsweise verarbeitet werden. Ein Aushang der Wählerliste oder ihr Einstellen ins Intranet ist von den Ausnahmen vom Verbot der Verarbeitung sensibler Daten nicht gedec…