Immer wieder müssen hörbehinderte Schwerbehindertenvertretungen an ihre Grenzen stoßen. Bei Versammlungen werden in der Regel Gebärdensprachdolmetscher und/oder Schriftdolmetscher zur Verfügung gestellt. Allerdings sind die Kosten seitens des Inklusionsamtes NICHT zuschußfähig, obwohl die hörbehinderten SBVs diese Arbeitsassistenz benötigen. Und Arbeitsassistenz gehört eigentlich zu den Leistungen an Arbeitgeber bei außergewöhnlichen Belastungen (§ 27 SchwbAV). Des Öfteren müssen die hörbehinder…