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Wer hat einen Anspruch auf eine Stufenweise Wiedereingliederung?
K. Nebe - - Diskussionsverlauf nachlesen - Stufenweise Wiedereingliederung 3/2019
BeitragIn der Diskussion um einen Rechtsanspruch auf StW auch für Menschen mit "einfacher" Behinderung, ist die Entscheidung des LSG München, 13. Senat, vom 25.4.2018, Az.: L 13 R 64/15, sehr hilfreich. Zwar ging es um einen sozialrechtlichen Streit. Allerdings kann die folgende Passage auch in der arbeitsrechtlichen Argumentation und gegen die neueren Entscheidungen des BAG (siehe oben) genutzt werden: (zitiert aus Reha-dat: talentplus.de/in-beschaeftigun…ngliederung&artrec=urteil) "c) Ein Anspruch de…
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Sicherstellung des Lebensunterhalts bei einer Stufenweisen Wiedereingliederung
K. Nebe - - Diskussionsverlauf nachlesen - Stufenweise Wiedereingliederung 3/2019
BeitragEine schöne Entscheidung will ich noch zitieren: Bayerisches LSG, 25.4.2018, L 13 R 64/15, juris Leitsatz I. Eine stufenweise Wiedereingliederung im Sinne des § 28 SGB IX in der bis zum 31.12.2017 gültigen Fassung (ab 1.1.2018 § 44 SGB IX nF) kommt zu Lasten der Rentenversicherung nicht nur in Frage, falls die stufenweise Wiedereingliederung an die bisher vertraglich vereinbarte Arbeitszeit (hier: 8 Stunden) heranreicht. Auch die Befähigung zu einer zeitlich limitierten Arbeitstätigkeit ist ein…
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Was ist bei der stufenweisen Wiedereingliederung von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen zu beachten?
K. Nebe - - Diskussionsverlauf nachlesen - Stufenweise Wiedereingliederung 3/2019
BeitragDie beschriebenen Bedarfe sind auch im Leistungsanspruch gut abgebildet, vgl. die psychosozialen Leistungen gem. §§ 42 Abs. 3 S. 2 Nr. 3, 49 Abs. 6 S. 2 Nr. 3 SGB IX, z.B. zur Sensibilisierung und Information von Kollegen oder Vorgesetzten.
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Urlaub während stufenweiser Wiedereingliederung
K. Nebe - - Diskussionsverlauf nachlesen - Stufenweise Wiedereingliederung 3/2019
BeitragMit der eingangs beschriebenen Praxis sind verschiedene rechtliche Fragen verbunden. Für die Suche nach den Antworten muss zunächst bedacht werden, welche der zitierten Regeln welchen Verbindlichkeitscharakter haben. Es muss unterschieden werden zwischen Gesetzen, für verbindlich erklärten untergesetzlichen Bestimmungen, wie z.B. den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (also auch der AU-RL), und bloßen Verwaltungsrichtlinien der einzelnen Reha-Träger. Letztere können Gesetze nicht eins…
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Sicherstellung des Lebensunterhalts bei einer Stufenweisen Wiedereingliederung
K. Nebe - - Diskussionsverlauf nachlesen - Stufenweise Wiedereingliederung 3/2019
BeitragNeben Krankengeld kommen auch andere Leistungen zum Lebensunterhalt in Betracht. Dies ergibt sich aus §§ 64 Abs. 1 Nr. 1, 65 Abs. 1 SGB IX. Dort sind die Leistungen zum Lebensunterhalt im Zusammenhang mit Leistungen zur medizinischen Rehabilitation geregelt: - Krankengeld durch die GKV gem. §§ 44-46 SGB V oder - Verletztengeld durch die Gesetzliche Unfallversicherung gem. §§ 45 ff. SGB VII oder - Übergangsgeld durch die Gesetzliche Rentenversicherung gem. §§ 20, 21 SGB VI oder - Versorgungskrank…
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Rechtsgrundlage: Ablehnung Wiedereingliederung bei Antrag auf Erwerbsminderungsrente
K. Nebe - - Diskussionsverlauf nachlesen - Stufenweise Wiedereingliederung 3/2019
BeitragAuch nach meiner Einschätzung hängt die konkrete Beantwortung von der konkreten Fallgestaltung ab, die aus der von Felicitas gestellten Frage allein noch nicht deutlich wird. Wenn der Rehabilitand/die Rehabilitandin neben einem laufenden Verfahren auf Feststellung der (Teil-)Erwerbsminderung gleichzeitig eine StW beantragt hat, dann sehe ich es wie Wolfgang, dass die Krankenkasse dies nicht einfach ablehnen kann. Mit dem BTHG ist der Vorrang der Sicherung der Erwerbsfähigkeit noch deutlicher als…
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Können Arbeitnehmer/innen einen „leidensgerechten“ Arbeitsplatz für die Stufenweise Wiedereingliederung vorschlagen?
K. Nebe - - Diskussionsverlauf nachlesen - Stufenweise Wiedereingliederung 3/2019
BeitragNur in Ergänzung zu den Ausführungen von Wolfgang: Art und Umfang der Beschäftigung im Rahmen einer StW richten sich nach dem Ziel der StW: die vollständige Reintegration des noch arbeitsunfähigen Beschäftigten. Es muss in jedem Einzelfall geprüft werden, mit welchen Tätigkeiten und in welchem Umfang der noch arbeitsunfähige Beschäftigte an seine volle Belastungsfähigkeit herangeführt werden kann. Das kann am bisherigen Arbeitsplatz erfolgen, muss es aber auch nicht. Für die Durchführung der StW…
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Hochulstudium als Wiedereingliederung
K. Nebe - - Diskussionsverlauf nachlesen - Stufenweise Wiedereingliederung 3/2019
BeitragIm Hochschulbereich sind die Herausforderungen für inklusive Studierbedingungen aus meiner Sicht noch am größten. Die Gründe liegen u.a. in der föderalistischen Gesetzgebungsverantwortung (Sozialrecht in der Bundeskompetenz und Hochschulrecht Länderkompetenz). Es gibt zugunsten von Arbeitnehmer*innen/Beschäftigten zahlreiche Abstimmungspflichten zwischen Arbeitgebern/Betrieben und den dazu unterstützenden Sozialleistungsträgern, um den allgemeinen Arbeitsmarkt zugänglicher zu gestalten. Das BTHG…
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Wer hat einen Anspruch auf eine Stufenweise Wiedereingliederung?
K. Nebe - - Diskussionsverlauf nachlesen - Stufenweise Wiedereingliederung 3/2019
BeitragDie Frage nach dem Anspruch auf Durchführung einer StW ist nicht einfach zu beantworten. Zunächst ist klar, dass die Organisation des Wiedereingliederungsverfahrens im Betrieb nur vom Arbeitgeber geleistet werden kann, es somit ohne seine Mitwirkung nicht geht. Fraglich ist, ob Arbeitgeber rechtlich zur Mitwirkung verpflichtet sind. Ursprünglich wurde eine Verpflichtung von der Rechtsprechung generell abgelehnt (so noch BAG, 28.07.1999, 4 AZR 192/98, BAGE 92, 140). Später hat das BAG jedenfalls …
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Wie kann ein Eingliederungsplan aussehen? Wo gibt es Praxis-Beispiele?
K. Nebe - - Diskussionsverlauf nachlesen - Stufenweise Wiedereingliederung 3/2019
BeitragDie individuelle Paßfähigkeit des stufenweisen Wiedereinstiegs und der Schutz vor Überforderung sind in den vorherigen Beiträgen mehrfach betont worden. Auch die Rolle der Betriebsärztin/des Betriebsarztes wurde erwähnt. Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht lässt sich das noch dahin konkretisieren, dass ein Arbeitgeber für die besondere Situation der Wiedereingliederung des noch arbeitsunfähigen Beschäftigten eine arbeitsschutzrechtliche Gefährdungsbeurteilung erstellen muss, § 5 ArbSchG iVm. § 4 …
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Unterstützungsmöglichkeiten im Arbeitsumfeld
K. Nebe - - Diskussionsverlauf nachlesen - Rolle der Familie und sozialer Netzwerke 2/2017
BeitragIn zahlreichen Betrieben/Dienststellen sind - entweder wegen einer Verpflichtung (Bundes- oder Landesgleichstellungsgesetze oder Tarifverträge) oder freiwillig - Gleichstellungs- oder Familienbeauftragte aktiv. Mancherorts sind überbetriebliche Beratungsstellen zu Fragen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf eingerichtet. Diese beraten über Eltern(teil)zeit, Pflege(teil)zeit, vermitteln Betreuungsplätze, Pflegedienste u.a. wichtige Kontakte. Diese AnsprechpartnerInnen wären auch diejenigen, di…
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Anlauf- und Beratungsstellen
K. Nebe - - Diskussionsverlauf nachlesen - Rolle der Familie und sozialer Netzwerke 2/2017
BeitragDie klaren Worte von Frau Urse zeigen viele Unzulänglichkeiten auf, lassen aber auch erkennen, dass es regional funktionierende Netzwerke und Unterstützungsangebote gibt. Gleichwohl meine ich auch, dass trotz intensiver Familienpolitik Familien mit behinderten Kindern noch viel zu selten eine starke Lobby haben. Mich persönlich hatten die Hinweise im Bericht über die Lebenslagen behinderter Menschen zur Lebenssituation von Müttern mit behinderten Kindern aufgerüttelt - die Frauen sind häufiger a…
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Pflichten des Arbeitgebers
K. Nebe - - Diskussionsverlauf nachlesen - Rolle der Familie und sozialer Netzwerke 2/2017
BeitragDas ist eine wichtige Frage, auf die das Arbeitsrecht in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen keine klaren Antworten gibt. Als eine Ausnahme kann auf die Antwort D. Kalina verwiesen werden: seit Mai 2017 sieht das Mutterschutzgesetz einen erweiterten nachgeburtlichen Mutterschutz bei der Geburt eines behinderten Kindes vor. Hier besteht eine klare Berücksichtigungspflicht des Arbeitgebers. Die ansonsten weitgehend fehlenden Detailregelungen bedeuten allerdings nicht, dass die persönliche Situati…
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Benachteiligung am Arbeitsplatz
K. Nebe - - Diskussionsverlauf nachlesen - Rolle der Familie und sozialer Netzwerke 2/2017
BeitragDie Reaktion von heiko ist gut nachvollziehbar - es muss um die besonderen Bedürfnisse gehen. In diese Richtung zielte sicher auch die allgemeine Frage. Heiko hat auch schon wichtige Beispiele, wie spontane Freistellungen oder Ausnahmen bei der Festlegung der Arbeitszeiten, angesprochen. Wie können Eltern behinderter Kinder nun erreichen, dass ihre besonderen Bedarfe im Rahmen ihrer Arbeitsverhältnisse angemessen berücksichtigt werden? Das Arbeitsrecht enthält allgemeine und konkrete Regeln im Z…
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Anlauf- und Beratungsstellen
K. Nebe - - Diskussionsverlauf nachlesen - Rolle der Familie und sozialer Netzwerke 2/2017
BeitragDie beiden vorherigen Kommentare spiegeln die Herausforderungen für Eltern behinderter/besonderer Kinder, den Zugang zu kompetenter Beratung zu finden. Die von beiden angesprochenen Akteure, d.h. Sozialleistungsträger (insbesondere Rehabilitationsträger), Ärzte und andere Gesundheitsberufsgruppen (wie z.B. Hebammen) sowie die Selbsthilfegruppen spielen eine zentrale Rolle für den frühen Zugang zu den Teilhabeleistungen. Das Sozialgesetzbuch IX regelt deshalb z.B. die Pflicht der Ärzte (einschlie…
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Rückkehrrecht in die WfbM
K. Nebe - - Diskussionsverlauf nachlesen - Arbeit inklusiv gestalten 1/2017
BeitragNur ergänzend: Das Rückkehrrecht ergibt sich aus dem ab 1.1.2018 geltenden § 220 Abs. 3 SGB IX neu.
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Weiterentwicklung von Werkstätten zu inklusiven Betrieben
K. Nebe - - Diskussionsverlauf nachlesen - Arbeit inklusiv gestalten 1/2017
BeitragLieber Herr Müller-Wrasmann, Sie sprechen ein sehr diffiziles Thema an, das in der Tat höhere Aufmerksamkeit verdient. Schon heute muss realistisch gesehen werden, dass mit der angestrebten Überleitung geeigneter Werkstattbeschäftigter in den allgemeinen Arbeitsmarkt ein Verlust an Kompetenzvielfalt in der WfbM verbunden sein kann. Schon unter dem Gesichtspunkt der Betreuungsschlüssel muss der mit dem Weggang leistungsstärkerer Beschäftigter sich ggf. erhöhende Aufwand berücksichtigt werden. Ihr…
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Voraussetzung für den Anspruch auf ein Budget für Arbeit
K. Nebe - - Diskussionsverlauf nachlesen - Arbeit inklusiv gestalten 1/2017
BeitragNur ergänzend zur klaren Antwort des Kollegen: Der Anspruch auf das Budget für Arbeit (ab 1.1.2018 in § 61 SGB IX) setzt lediglich voraus, dass der behinderte Mensch die Voraussetzungen für die Aufnahme in den Arbeitsbereich der WfbM erfüllt. Diese (ab 1.1.2018 in § 58 SGB IX) bleiben unverändert (noch: § 41 Abs. 1 SGB IX) und verlangen: dass für den behinderten Menschen 1. eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder 2. Berufsvorbereitung, berufliche Anpassung und Weiterbildung oder…
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Angemessene Vorkehrungen
K. Nebe - - Diskussionsverlauf nachlesen - Arbeit inklusiv gestalten 1/2017
BeitragDie Ermöglichung von Teilzeitarbeit selbst kann schon als angemessene Vorkehrung in Betracht kommen. Ist die Umorganisation für den Arbeitgeber zumutbar, dann können behinderte Menschen unabhängig von der Schwere ihrer Beeinträchtigung die Anpassung ihrer vertraglichen Arbeitszeit verlangen (EuGH, 11.04.2013 - C-335/11 und C-337/11; vgl. auch BAG, 19.12.2013, 6 AZR 190/12). Dies wird im deutschen Recht aus § 241 Abs. 2 BGB in Verbindung mit Art. 2 UN-BRK bzw. Art. 5 RL 2000/78/EG abgeleitet. Auc…
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Einleitung eines BEM: Verpflichtung des Arbeitgebers
K. Nebe - - Diskussionsverlauf nachlesen - BEM und Prävention 3/2016
BeitragIch stimme R. Neuhauser zu, dass Kommunikation und gute Zusammenarbeit wichtige Voraussetzungen für gelingende BEM-Prozesse sind. Wenn allerdings der Arbeitgeber auch auf Druck der inner- oder außerbetrieblichen Akteure nicht reagiert, dann muss über gerichtlichen Rechtsschutz nachgedacht werden. Insoweit stimme ich auch "Arbeitsmedizin 2016" zu. Allerdings ist das Warten auf eine Kündigung nicht im Sinne der Prävention, die so früh wie möglich einsetzen soll. Was, wenn der Arbeitgeber die notwe…