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Wege der Bedarfserkennung
Felix Welti - - Das neue SGB IX in der Praxis – Die Ermittlung des Rehabilitations- und Teilhabebedarfs drei Jahre nach der Reform
BeitragEine Bedarfsermittlung muss den Bedarf bei allen in Frage kommenden Leistungsträgern in allen in Frage kommenden Leistungsgruppen ermitteln und dabei auch die der Krankenbehandlung zuzuordnenden Bedarfe erfassen (§§ 12, 13 Abs. 2, 43 SGB IX). Die Bedarfsermittlung ist nicht Aufgabe der EUTB, sondern des leistenden Rehabilitationsträgers. Kommen Leistungen mehrerer Leistungsgruppen oder Rehabilitationsträger in Betracht, ist ein Teilhabeplan zu erstellen (§ 19 SGB IX).
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Ansprechpartner für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
Felix Welti - - Diskussionsverlauf nachlesen - Arbeit inklusiv gestalten 1/2017
BeitragDies wäre bisher u.a. eine Aufgabe der Gemeinsamen Servicestellen der Rehabilitationsträger, die jedoch vom Gesetzgeber wegen geringer Leistungen abgeschafft werden. Ab dem 01.01.2018 müssen alle Rehabilitationsträger (Bundesagentur, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Krankenkassen, Versorgungsämter, Sozialämter, Jugendämter) Ansprechstellen, auch für Arbeitgeber, einrichten. Für Übergänge von Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf gibt es die Integrationsfachdienste.
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Beratung für Studieninteressierte mit Behinderungen
Felix Welti - - Diskussionsverlauf nachlesen - Arbeit inklusiv gestalten 1/2017
BeitragDiese Beratung sollten eigentlich jedenfalls die Gemeinsamen Servicestellen der Rehabilitationsträger anbieten, die jedoch wegen geringer Leistungen mit dem BTHG abgeschafft wurden. Ebenso müsste eine solche Beratung Teil der Berufsberatung durch die Bundesagentur für Arbeit sein. Studienberatung für Studieninteressierte bieten weiterhin die Hochschulen selbst an, die sozialen Studienbedingungen betreffend auch die Studentenwerke, die spezialisierte Kompetenz für das Thema haben.
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Rückkehrrecht in die WfbM
Felix Welti - - Diskussionsverlauf nachlesen - Arbeit inklusiv gestalten 1/2017
BeitragJa, denn sie können das Budget für Arbeit nur bekommen, weil sie dem Grunde nach Anspruch auf die Leistung einer WfbM hätten.
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Voraussetzung für den Anspruch auf ein Budget für Arbeit
Felix Welti - - Diskussionsverlauf nachlesen - Arbeit inklusiv gestalten 1/2017
BeitragNein, man muss nur dem Grunde nach die Voraussetzungen für den Besuch einer WfbM erfüllen.
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Behinderten WC - Warum nicht auf jeder Etage?
Felix Welti - - Diskussionsverlauf nachlesen - Arbeit inklusiv gestalten 1/2017
BeitragHier gilt das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) nur, soweit auch die Interessen behinderter Nutzer betroffen sind. Für behinderte Beschäftigte gelten die Anforderungen des Arbeitsschutzes einschließlich § 3a Arbeitsstättenverordnung (Barrierefreiheit), in dessen Lichte auch die Regelung zu Waschräumen im Anhang 4.1. zu verstehen ist, die ausreichende und erreichbare Waschräume fordert. Soweit es um Beschäftigteninteressen geht, sollte die Frage im Rahmen einer Inklusionsvereinbarung nach § …
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Blindenhund - längere Mittagspause?
Felix Welti - - Diskussionsverlauf nachlesen - Arbeit inklusiv gestalten 1/2017
BeitragDiese Frage könnte Gegenstand einer Betrieblichen Inklusionsvereinbarung zwischen Schwerbehindertenvertretung und Diensthern nach § 83 SGB IX werden und dort im Sinne einer Abwägung gelöst werden, die auch berücksichtigt, dass der Blindenhund Voraussetzung der vollen Arbeitsfähigkeit sein kann.
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Was ist ein inklusiver Arbeitsmarkt?
Felix Welti - - Diskussionsverlauf nachlesen - Arbeit inklusiv gestalten 1/2017
BeitragEin inklusiver Arbeitsmarkt wird in Art. 27 UN-BRK gefordert. Das setzt voraus, den Arbeitsmarkt nicht alleine als Markt, sondern als rechtlich regulierte Veranstaltung anzusehen, zu deren Zielen auch der allgemeine Zugang zur Erwerbsarbeit gehört. Dennoch bleiben auch andere Ziele erhalten, insbesondere eine effiziente Güter- und Dienstleistungsproduktion, privaten Unternehmen Gewinnerzielung und öffentlichen und gemeinnützigen Unternehmen die Erfüllung ihres jeweiligen Auftrags zu ermöglichen.…
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Wie können IT-Systeme und digitale Inhalte auf Menschen mit verschiedenen Einschränkungen abgestimmt werden?
Felix Welti - - Diskussionsverlauf nachlesen - Arbeit inklusiv gestalten 1/2017
BeitragRechtlich ist dies die Frage nach der Barrierefreiheit von Informationstechnik. Diese ist nicht nur für die Wahrnehmung durch Sinnesbehinderte wichtig, sondern auch für Menschen mit Lernschwierigkeiten, die durch einfache Sprache und universelles Design einzubeziehen sind. Barrierefreie Arbeitsplätze für schwerbehinderte Beschäftigte sind nach § 3 Arbeitsstättenverordnung geboten. Ein menschen- und beschäftigtengerechtes Innovationstempo sollte Gegenstand der Konsultationen der Schwerbehinderten…
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Versorgung von Hilfsmitteln am Urlaubsort bzw. zweiten Wohnsitz
Felix Welti - - Diskussionsverlauf nachlesen - Heil- und Hilfsmittelversorgung 2/2016
BeitragDie für die gesetzlichen Krankenkassen maßgebliche Hilfsmittel-RL regelt in § 6 Abs. 8, Satz 1: "Eine Mehrfachausstattung mit Hilfsmitteln kann nur dann verordnet werden, wenn dies aus medizinischen, hygienischen oder sicherheitstechnischen Gründen notwendig oder aufgrund der besonderen Beanspruchung durch die oder den Versicherten zweckmäßig und wirtschaftlich ist." Hier müsste geprüft werden, ob durch eine Zweitversorgung der Verschleiß des Hilfsmittels beim Transport vermieden werden kann. In…
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Ausschreibungen von Hilfsmitteln müssen verboten werden!
Felix Welti - - Diskussionsverlauf nachlesen - Heil- und Hilfsmittelversorgung 2/2016
BeitragIm Wesentlichen sind Ihre Ausführungen politisch und sollten an den Gesetzgeber adressiert werden. Im Stadium "Referentenentwurf" sollten Sie sich gemeinsam mit anderen an das Bundesministerium für Gesundheit sowie an die Abgeordneten des Bundestages, vor allem im Gesundheitsausschuss wenden. Von den Ausschreibungen bleibt das Leistungsrecht unberührt. Schlechte Versorgung im Einzelfall muss also im Widerspruchs- und Gerichtsverfahren angegangen werden. Die Verbände können dies individuell sowie…
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Entwicklungen von zu leistenden Zuzahlungen an Sanitätshäuser / Qualität
Felix Welti - - Diskussionsverlauf nachlesen - Heil- und Hilfsmittelversorgung 2/2016
BeitragEine parallele Problematik hat im Bereich der Hörgeräte schon lange die Rechtsprechung beschäftigt. Auch hier mussten (und müssen) viele Betroffene im Gesetz nicht vorgesehene "Zuzahlungen" leisten. Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist insoweit eindeutig: - Anspruchsgegner der Versicherten ist die Krankenkasse. Sie hat sicherzutellen, dass der Leistungsanspruch ohne gesetzlich nicht vorgesehene Zuzahlungen sichergestellt werden kann. - Die Krankenkasse ist auch für die Realisierbarkei…
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Kostenerstattungsanspruch zur Beschleunigung der Versorgung? "Bedingter Auftrag" möglich?
Felix Welti - - Diskussionsverlauf nachlesen - Heil- und Hilfsmittelversorgung 2/2016
BeitragDie von Ihnen geschilderte Konstellation - offensichtlich ein bestimmter Einzelfall - kann nicht in allgemeinen Worten aufgeklärt werden, vieles hängt vom Einzelfall ab. Dazu bedarf es individueller Rechtsberatung. Das Widerspruchsverfahren ist nicht-öffentlich. Erst im Klageverfahren können persönliche Daten öffentlich werden. Die "Öffentlichkeit" beschränkt sich aber im Allgemeinen auf die zur Verschwienheit verpflichteten Verfahrensbeteiligten und das Gericht. Eine wirkliche Öffentlichkeit kö…
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Mangelnde Leistungsfreude der GKV
Felix Welti - - Diskussionsverlauf nachlesen - Heil- und Hilfsmittelversorgung 2/2016
BeitragDie Bewilligungsquote von Anträgen und die Erfolgsquote von Widersprüchen sagen nur bedingt etwas über die Qualität der Vewraltung aus, denn es gibt ja auch Anträge und Widersprüche, die von vornherein unbegründet sind. Trotzdem wäre es hilfreich, wenn die Statistik, die genauer nach Leistungsarten unterscheiden würde. Die Medienberichte über das Verbraucherstreitschlichtungsgesetz beziehen sich auf privates Verbraucherrecht. Die Position der Versicherten in gesetzlichen Krankenkassden ist besse…
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UN BRK gibt Recht auf optimale Versorgung mit Hilfsmitteln
Felix Welti - - Diskussionsverlauf nachlesen - Heil- und Hilfsmittelversorgung 2/2016
BeitragDas Recht auf Hilfsmittel ist nicht auf eine optimale Versorgung gerichtet. Als Leistung zur Teilhabe muss ein Hilfsmittel aber eine den Zielen von Selbstbestimmung und Teilhabe entsprechende umfassende Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zügig, wirksam, wirtschaftlich und auf Dauer ermöglichen (§ 10 Abs. 1 Satz 2 SGB IX). Das ist bereits ein hoher anzustrebender Standard. Wenn mit "optimal" dagegen gemeint ist, dass Wirtschaftlichkeit keine Rolle spielen soll, also auch kleine Verbesserungen …
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Was bedeutet eigentlich das Wirtschaftlichkeitsgebot, und was wird es zukünftig für die Hilfsmittelversorgung bedeuten?
Felix Welti - - Diskussionsverlauf nachlesen - Heil- und Hilfsmittelversorgung 2/2016
BeitragDas Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 12 SGB V gilt für den individuellen Anspruch (Einzelfall). Es bedeutet, wie Sie richtig schreiben, dass unter den ausreichenden und zweckmäßigen Hilfsmitteln das Preisgünstigste auszuwählen ist. Davon zu unterscheiden sind die vorab generell getroffenen Entscheidungen im Leistungserbringungsrecht, sei es durch Verträge, sei es durch Ausschreibungen. Eine Krankenkasse dürfte für nicht ausreichende und zweckmäßige Hilfsmittel bei einer Ausschreibung überhaupt ke…
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Zielfälle des Wahlrechts
Felix Welti - - Den Diskussionsverlauf nachlesen - Wunsch- und Wahlrecht 3/2014
BeitragSehr geehrter Herr Roloff, das von Ihnen geschilderte Problem ist keine Frage des Wunsch- und Wahlrechts, sondern der richtigen Auslegung des Leistungsrechts, insbesondere bei Ermessen. Beim Wunsch- und Wahlrecht geht es um die Entscheidung zwischen mehreren Leistungen, in ihrem Beispiel darum, ob überhaupt ein Leistungsanspruch gegeben ist. In Ihrem Beispiel: darf sich die Rentenversicherung bei der Unterstützung der Erwerbsfähigkeit auf ein bereits ausgeübtes Arbeitsverhältnis beschränken. Mei…
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Grenze des Wunsch- und Wahlrechts durch Leistungserbringungsrecht
Felix Welti - - Den Diskussionsverlauf nachlesen - Wunsch- und Wahlrecht 3/2014
BeitragDas Wunsch- und Wahlrecht gilt für berechtigte Wünsche. Berechtigt ist der Wunsh, dem kein Rechtsgrund entgegensteht. Ein entgegenstehender Rechtsgrund kann sich auch aus dem Leistungserbringungsrecht ergeben, z.B. wenn eine Einrichtung keinen Leistungserbringungsvertrag hat. Der Leistungsträger muss aber auch berechtigt sein, mit dieser Einrichtung keinen Vertrag zu haben. Nach richtiger Ansicht ist er dazu nur berechtigt, wenn die Einrichtung unwirksam oder unwirtschaftlich ist.
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Prüfung der Kriterien der "Geeignetheit"
Felix Welti - - Den Diskussionsverlauf nachlesen - Wunsch- und Wahlrecht 3/2014
BeitragDie Geeignetheit wird dann durch Einzelvertrag nach § 21 Abs. 1 SGB IX festgestellt. Die Rehabilitationsträger sollten nach gemeinsamen Kriterien entscheiden. Eine Einrichtung, die von einem Träger für geeignet gehalten wird, sollte auch für andere Träger geeignet sein.
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Kann man den Unterschied zwischen allgemeinem und besonderem Wunsch- und Wahlrecht definieren?
Felix Welti - - Den Diskussionsverlauf nachlesen - Wunsch- und Wahlrecht 3/2014
BeitragEin allgemeines Wunsch- und Wahlrecht enthält § 33 SGB I für alle Sozialleistungsbereiche. Etwas spezieller ist § 9 SGB IX für die Leistungen zur Teilhabe. In § 33 Satz 2 SGB I ist von "angemessenenh" Wünschen die Rede, in § 9 Abs. 1 SGB IX von "berechtigten" Wünschen. Letzteres bedeutet eine stärkere Ausprägung des Wunsch- und Wahlrechts: Unberechtigt ist ein Wunsch nur, wenn ihm eine Rechtsvorschrift entgegensteht.