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Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM - § 167 An. 2 SGB IX) und Corona-Pandemie/Teil-Lockdown
Eberhard Kiesche - - Menschen mit Behinderungen im Teil-Lockdown: Welche Herausforderungen stellen sich diesmal?
BeitragDas BEM in Zeiten von Corona: Was ist zu tun? 1. Zunächst ist ein BEM-Angebot seit 2004 eine Pflicht des Arbeitgebers, wenn die Beschäftigten in den zurückliegenden 12 Monaten mehr als sechs Wochen arbeitsunfähig waren. Die Pflicht besteht weiter, ungeachtet der betrieblichen Auswirkungen der Corona-Pandemie. Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 2020) führt unter 5.5.(3) dazu aus: "(3) Bei einer Arbeitsunfähigkeitsdauer von mehr als sechs Wochen …
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Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM - § 167 An. 2 SGB IX) und Corona-Pandemie/Teil-Lockdown
Eberhard Kiesche - - Menschen mit Behinderungen im Teil-Lockdown: Welche Herausforderungen stellen sich diesmal?
BeitragBetriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) nach § 167 Abs. 2 SGB IX in Zeiten von Corona:Was geschieht noch an Aktivitäten? Wie kann BEM im Teil-Lockdown noch gelebt werden? Aus der Praxis wird wiederholt berichtet, dass kaum noch BEM-Aktivitäten stattfinden. Im BEM sind besonders die Schwerbehindertenvertretungen und Betriebs- und Personalräte gefordert. Welche Herausforderungen stellt sich ihnen? Schwerpunkt und mögliche Fragen zur Diskussion: … Was findet aktuell noch und ggf. wie an BEM-Ak…
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Kurzarbeit wegen Sars-CoV-2
Eberhard Kiesche - - Menschen mit Behinderungen in der Corona-Krise
BeitragFür die Beantwortung dieser Frage ist also zu klären, ob freigestellte SBV in die Kurzarbeit Null geschickt werden können. In der Regel wird der Abschluss einer Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit erforderlich sein. Die Frage wird häufig in der Praxis auch für die Auswirkungen der Kurzarbeit auf die Amtsführung der freigestellten Betriebsräte gestellt. Die Bundesagentur für Arbeit führt dazu aus: Fachliche Weisungen Kurzarbeitergeld (Kug), Stand: 20.12.2018, S. 11, 95.21, arbeitsagentur.de/datei…
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Arbeitsschutzpflichten der Arbeitgeber in der Corona-Krise
Eberhard Kiesche - - Menschen mit Behinderungen in der Corona-Krise
BeitragDer Arbeitgeber hat die Pflicht, die Gesundheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zu schützen und die Arbeit so zu organisieren, dass Gesundheitsgefahren z. B. durch das Virus SARS-CoV-2 am Arbeitsplatz möglichst vermieden oder so weit als möglich verringert werden. Prävention von arbeitsbedingten Gesundheitsgefährdungen für Beschäftigte ist nach § 3 ArbSchG eine elementare Aufgabe für jeden Arbeitgeber, egal ob im Handel, in der Logistik, im Pflegeheim oder im Krankenhaus. Die arbeitsschutzrecht…