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Die neue WMVO: Was ändert sich für Beschäftigte der WfbM?
Mario Schreiner - - Diskussionsverlauf nachlesen - Mitbestimmung in WfbM 1/2019
BeitragHallo Barbara, hallo zusammen, die von mir zitierte Passage des Regierungsentwurfs findet sich unter dieser Adresse auf Seite 214: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/095/1809522.pdf Dort wird Seitens der Bundesregierung davon ausgegangen, dass in den Tageskostensätzen täglich etwa 0,50 Euro für die Arbeit des Werkstattrats enthalten sind. Im Gesetz findet sich diese Aussage nicht.
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Die neue WMVO: Was ändert sich für Beschäftigte der WfbM?
Mario Schreiner - - Diskussionsverlauf nachlesen - Mitbestimmung in WfbM 1/2019
BeitragHallo Barbara, im Gesetzentwurf der Bundesregierung "Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen" (Drucksache 18/9522) heißt es auf Seite 214: "Für die vergleichbare Arbeit der Werkstatträte in den Einrichtungen sind in den Tageskostensätzen rechnerisch etwa 0,50 Euro je Tag/Beschäftigten enthalten." Die Ausführungen erfolgen bezüglich der finanziellen Ausstattung der Frauenbeauftragten in den Werkstätten.
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Die neue WMVO: Was ändert sich für Beschäftigte der WfbM?
Mario Schreiner - - Diskussionsverlauf nachlesen - Mitbestimmung in WfbM 1/2019
BeitragIm Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Bundesteilhabegesetz wurde eine Finanzierung der Werkstatträte mit täglich 0,50 Euro pro belegtem Werkstattplatz angedacht. Es bleibt abzuwarten, ob eine Finanzierung in dieser Höhe in der Praxis umgesetzt wird.