Beratung zu passenden Hilfsmitteln

    • Offizieller Beitrag

    In vielen Fragen geht es um Hilfsmittel für einen speziellen Bedarf. Da wir keine Einzelfallberatung anbieten, formulieren wir die Frage um:

    Welche Stellen bieten eine Beratung zu passenden Hilfsmitteln?

    • Gibt es z.B. ein mobiles Podest für bessere Ergonomie bei fixen Laborarbeitsplätzen oder Maschinen?
    • Ist eine Tastatur/Tablett-PC für Schüler mit Lese-Rechtschreib-Schwäche sinnvoll?
    • Ist ein großer Bildschirm bei eingeschränktem Sehvermögen nützlich?
    • E-Bike zur Steigerung der Ausdauer bei Fatigue?
    • Wer übernimmt die Kosten für ein Rollstuhlrückhaltesystem für PKW?

    Siehe hierzu auch die folgenden Fragen:
    "Hilfsmittel zur Kommunikation (z.B. Umwandlung Text in Sprache): Welche gibt es und wer kann die Kosten übernehmen?"


    "Hilfsmittel zur Einschulung bei Kindern mit Muskelatrophie Duchenne"

  • Beraten müssen neben den Leistungsträgern (§ 14 SGB I) natürlich auch die Leistungserbringer. Allerdings ist das Angebot an Hilfsmitteln, deren Einsatzmöglichkeiten und auch an Anbietern von Hilfsmitteln derart vielfältig, dass es nicht selten auf Expertenwissen ankommt. Je nach Lebensbereich kommen daher für die Beratung zusätzlich in Betracht:
    - für die Hilfsmittelnutzung am Arbeitsplatz z.B. der Betriebsarzt, die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder der Sicherheitsbeauftragte oder Externe, die vom Arbeitgeber mit Maßnahmen des Arbeitsschutzes beauftragt sind (Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung usw.).
    - für die Hilfsmittelnutzung in anderen Lebenszusammenhängen, Schule, Kindergarten, Hochschule, sollte vor Ort nach Beratungsangeboten gesucht werden.
    Experten in eigener Sache sind über die Selbsthilfegruppen und lokalen Selbsthilfekontaktstellen herauszufinden.


    Im Übrigen finden sich Datenbanken, die über Hilfsmittel und deren sinnhaften Gebrauch informieren, wie z.B. das Hilfsmittelportal von Rehadat unter http://www.rehadat-hilfsmittel.de/de/ oder auf europäischer Ebene das Informationssystem EASTIN unter www.eastin.info.

  • Der Gesetzgeber hat für alle Beratungs- und Unterstützungsaufgaben der Rehabilitation und Teilhabe die gemeinsamen Servicestellen (§§ 22, 23 SGB IX) vorgesehen, die in jedem Kreis und in jeder kreisfreien Stadt bei (jeweils unterschiedlichen) Rehabilitationsträgern errichtet sind. Die tatsächliche trägerübergreifende Kompetenz ist tatsächlich unterschiedlich ausgeprägt, die Servicestellen sollten aber durchaus gefordert werden. Für Fragen der Hilfsmittel am Arbeitsplatz sind zudem die Integrationsämter und die Integrationsfachdienste ansprechbar, soweit es um den von ihnen geförderten und betreuten Personenkreis geht. Die Integrationsämter verfügen auch über einen technischen Beratungsdienst.

  • Im Rahmen der ergotherapeutischen Verordnung, ausgestellt über den zuständigen Arzt, können Klienten auch von Ergotherapeuten über Hilfsmittel beraten werden.
    Die Hilfsmittelberatung ist in den folgenden abzugebenden Heilmitteln (Link: http://www.heilmittelkatalog.d…men-der-ergotherapie.html) integriert und kann in diesem Rahmen von Ergotherapeuten durchgeführt werden:
    - motorisch- funktionelle Behandlung
    - sensomotorisch- perzeptive Behandlung
    - Hirnleistungstraining/ neuropsychologisch orientierte Behandlung