Versicherungstechnische Abwicklung/Zuständigkeit bei Unwetterschaden am Hilfsmittel?

  • Durch ein Unwetter wurde der von mir angemietete Abstellplatz meines E-Scooters bis über dessen Trittbetthöhe hinaus überflutet. Schlimmstenfalls ist ein Totalschaden des Hilfsmittels, einschließlich Ladegerät zu befürchten. Welche versicherungstechnische Abwicklung bzw. Zuständigkeit hinsichtlich Reparatur, ggf. Ersatzbeschaffung?

  • Diese Frage ist schwierig zu beantworten, da dieses aus meiner Sicht wieder einen Einzelfall darstellt.


    In einem "normalen" Fall (E-Scooter steht auf dem eigenen Grundstück und man hat eine Hausratversicherung abgeschlossen) tritt bei Unwetterschaden die Hausratversicherung in Kraft und übernimmt den Schaden.


    In Ihrem Fall, da der Abstellplatz angemietet ist, muss man der Hausratversicherung mitteilen, dass Ihr Hilfsmittel auf einem angemieteten Abstellplatz (fremden Grund) steht. Dieses wird dann in den Vertrag aufgenommen und Ihr Hilfsmittel wäre auf dem angemieteten Abstellplatz mitversichert. Hat man der Versicherung den angemieteten Abstellplatz nicht mitgeteilt, so kann es in einem Schadensfall zu Schwierigkeiten kommen.


    Ein weiterer Hinweis zum diesem Thema bietet Ihnen folgender Link: http://www.myhandicap.de/hilfs…versicherung-schaden.html

  • Frau Cordes liegt da richtig. Aber es gilt natürlich trotzdem, dass Sie weiter einen Anspruch auf Versorgung mit einem funktionsfähigen Hilfsmittel haben (ich gehe davon aus, dass dieser Anspruch auch vorher schon wegen einer Behinderung bestand und auch weiter besteht). D.h der zuständige Kostenträger, z.B. die Krankenkasse bei einem Anspruch nach § 33 SGB V, muss zunächst erst mal für die Reparatur sorgen bzw. Ersatz zur Verfügung stellen. Ob sich dann der Kostenträger später ggf. die Kosten wiederum erstatten lässt, wäre separat zu klären. Sicherlich hängt dies aber auch stark vom Einzelfall ab.