Kraftfahrzeughilfe

  • Ich habe nach 5 Jahren Kampf und Klage 2009 ein KFZ über die Rentenkasse umbauen lassen können.
    nun brauche ich ein neues Fahrzeug. Damals habe ich in Steuerklasse 5 gearbeitet, weil ich
    verheiratet war. Jetzt als Witwe bekomme ich mit Steuerklasse 1 netto mehr ausgezahlt, obwohl es
    mir finanziell gesamt viel schlechter geht als Alleinverdienerin. Und ich brauche jedoch
    wieder ein Auto, welches größer sein muss, als bei einem nichtbehinderten Menschen wegen
    des elektrisch angetriebenen Rollstuhls.
    Dazu kommt noch eine zu geringe Entfernung zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.
    (Mehr als Teilzeit, keine Vollzeit). Dazu aber noch gewähltes Mandat in politischem Gremium und
    Vorstandsarbeit in Selbsthilfegruppe. Gibt es eine Chance, zusätzlich zu den Umbauten auch eine
    Zuwendung für den Erwerb des Autos zu erhalten (oberhalb der Einkommensgrenzen)?
    damals habe ich 15000€ für den Erwerb zugesprochen bekommen abzüglich des Verkaufserlöses
    des vorherigen Familienfahrzeuges.

  • In einem anderen Strang dieser Diskussion
    Fahrzeug als Hilfsmittel für die allgemeine Mobilität
    wird bereits deutlich, dass die Kraftfahrzeughilfe für alle Bedarfe außerhalb des Arbeitslebens restriktiv ist und nur von der Sozialhilfe bei Vorliegen von Bedürftigkeit übernommen wird. Wir können ihren Einzelfall nicht abschließend beurteilen - dazu brauchen Sie anwaltliche oder verbandliche Hilfe - aber es könnte sein, dass die Bedarfe außerhalb des Arbeitslebens die Ausgangslage nicht verbessern.