Bei einem defekten Hilfsmittel muss manchmal ein sogenannter "Reparaturschein" ausgestellt vom Arzt bei der Krankenkasse zwecks Kostenübernahme eingereicht werden.
Woraus begründet sich das? Wie soll ein Facharzt über die Reparatur-Benötigung in der Hilfsmittelversorgung entscheiden, ich bezweifele, das das der richtige Weg ist.
Mit welchem Recht begründen das Krankenkassen?
Woraus begründet sich das? Wie soll ein Facharzt über die Reparatur-Benötigung in der Hilfsmittelversorgung entscheiden, ich bezweifele, das das der richtige Weg ist.
Mit welchem Recht begründen das Krankenkassen?