Wem gehört das Hilfsmittel?

  • Gehört mir das Hilfsmittel, wenn die Kosten von einem Träger übernommen wurden?
    Dürfte ich es weiterverkaufen, wenn ich es nicht mehr brauche?


    Und wenn die Arbeitsagentur die Einrichtung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes finanziert hat, der Arbeitnehmer aber am Ende der Probezeit gekündigt wurde, kann dann der Arbeitgeber die Sachen alle behalten? z.B. Computer, Bürostühle usw.

  • Das Hilfsmittel, bei dem die Kosten von einem Leistungsträger übernommen wurden, bleibt Eigentum des Leistungsträgers.
    Im Falle eines Nichtgebrauchs muss das Hilfsmittel wieder an den Leistungsträger zurück gegeben werden und darf somit nicht von Ihnen weiterverkauft werden.

  • Die Antwort von Frau Cordes ist typischerweise richtig. Im Einzelfall ist darauf zu achten, ob der Bewilligungsbescheid des Leistungsträgers andere Regelungen trifft oder ob den Leistungsberechtigten weitere Mitwirkungspflichten auferlegt werden.