BTHG vs. Psychischer / Seelischer Erkrankung – in der Praxis

  • Sehr geehrte Nutzer*innen,
    Muss leider nach jetzigem stand feststellen das meine Behindertengruppe im lichte dieser Fragestellungen hinten runter fallen und dies auch nach der letzten Reformstufe in 2023. Damit wir für Zukunft lernen sollte auch ein blick in Vergangenheit gehen. Weil jeder kann aus Fehler der Vergangenheit lernen um diese Fehler in der Zukunft zu vermeiden. Da gerade bei dieser Gruppe von Betroffenen ist ein sogenannter roter Faden erkennbar sein.


    Zum besseren Verständnis versuche ich dies anhand an meinem Lebensweg erläutern, in einer gekürzten Fassung.


    Beginnen möchte ich mit einem Dokument von einer Kinder und Jugendpsychiatrie aus 1988. Zu diesem Zeitpunkt war ich 12 Jahre alt. Hierbei wurden von wegweisenden punkte Punkte formuliert. Zum einem wurde dort schon meine heutige Psychische Erkrankung erstmals Diagnostiziert, diese wiederum wurde erst in 2012 mit einer GDB von 40 anerkannt.
    Zum anderem wurde auf drängen der Fachärzte wurde auch das Jugendamt tätig, was zur folge hatte das ich bis 1993 in einer Einrichtung der Freiwilligen Erziehungshilfe war.
    Diese Einrichtung Verlies ich mit einem mittelmäßigen Hauptschulabschluss, dieser ist auch der höchste Bildungsgrad der vorliegt.


    Nach der Entlassung hatte ich unzählige versuche unternommen Beruflich Fuß zu fassen, ohne nachhaltigem Erfolg. Meine letzte Vollzeitanstellung war in 2007/08 als Helfer. Dies bedeutet das ich immer wieder in der Arbeitsvermittlung landete. Auch dann als ab ende 2009 für die folgenden zwei Jahre mit einem Überlastungssyndrom (Burnout) Arbeitsunfähig geschrieben war. In der Anschließenden Reha wurde meine Erkrankung erneut festgestellt. Dieser Entlangstricht war Basis zur ersten Anerkennung der GDB von 40 in 2012.


    Daneben bin ich auch – seit 2008 – eine Fallnummer beim Job-Center und dies ohne Unterbrechung bis heute. Dieser Verwaltung habe ich stets davon unterrichtet welchen Medizinischen Status bei mir vorliegt, so auch die Erhöhung der GDB auf 50 in 2016. Dennoch wurde mir immer wieder das Ziel der Gesundheitlichen Stabilisierung auferlegt und zog sich in über 15 Eingliederungsvereinbarungen hinweg.


    Als weiteres wurde mir in 2016 eine Leistung in Form des Ambulanten Betreutem Wohnen Bewilligt. Heute ist das eine sogenannte (– fragliche –) Assistenz. Bisher hatte ich nur zwei erfolglose Gespräche mit dem Sozialträger geführt. Darin ging es unter anderem die Alltagsbewältigung und
    Freizeitgestaltung. Im übrigen kostet diese Leistung über 600 € für 4 Stunden im Monat, welches meiner Ansicht nach nutzlos ist. Denn die restlichen Stunden im Monat muss ich auch wieder allein zu recht kommen. Nur die Hälfte dieser Gelder zur meiner Freien Verfügung wäre Hilfreicher, aber hier hat der Gesetzgeber strikt etwas dagegen.


    Was hier deutlich wird ist der zustand das beide Grundsicherungsträger (Job-Center sowie Sozialbehörde) ein gemeinsames Konzept zu entwickeln. Beide sind auch Rehaträger aber fühlen sich nicht berufen tätig zu werden, im sinne des §§ 13, 14 SGB I. Trotz eines Umfangreichen Konzepts meiner Seite gerichtet an die Bundesagentur für Arbeit, geschah nichts mehr noch es wurde nicht einmal reagiert.


    Offensichtlich sind – so meine Überzeugung – Diverse Entscheider auf allen Ebenen mit Psychisch / Seelische Erkranken völlig überfordert. Zumal das gerade die Psyche ist mehr als Komplex viel Komplizierter als ein fehlendes Beim. Ja, der Vergleich hinkt! Aber bei der einen Einschränkung ist es für jeden gleich greifbar, bei der Psyche ist es nicht gleich greifbar. Daher auch der Begriff Barrierefrei. Im Kontext der Betroffenen meiner Gruppe ist die Sachlage weit aus Diffuser als bei Körperlich eingeschränkte. Was auch immer wieder vergessen sind die äußeren Einflüssen auf die Psyche der Betroffenen, welche sich sodann als Dynamisch darstellen kann. Von daher sind es manchmal Kleinigkeiten die eine große Wirkung entfallen können.


    Dies bedeutet das gerade die Gruppe von Psychisch Beeinträchtigten an nicht sichtbare Barrieren oftmals scheitern. Was dazu führt das sich Resignation und in folge eine Depressive Stimmung ausbreitet.
    Zugeben hier habe ich auch keine Patentlösung zur Hand; anders wie Mobilitätseingeschränkte wo es eine Vielzahl an Hilfsmittel zur Verfügung stehen.


    Für meinen Fall wüsste was mir mehr mehr hilft als die sogenannte Assistenz, aber dies haben wir Festgestellt will der Gesetzgeber ausschließen. Somit wird es dünn das mir hier das BTHG auch in der Zukunft Diverse Barrieren aus dem Weg räumt.


    Fazit:
    Das Jugendamt hatte damals nur mein Kindeswohl im Fokus und heute als Schwerbehinderter geht die Teilhabe nicht über das SGB II hinaus. Allein dies führt die UN-BRK Ad-absurdum bezüglich der Armutsbekämpfung von Behinderten. Aber unser Nationales Behindertenrecht relativiert vieles wieder, da auch der Sozialstaat seine Begrenzten mittel hat. Welches auch der Gesetzgeber in seine Begründung formuliert hatte. Aber liest man die Begründung genauer verlangt er die Quadratur des Kreises, so meine Überzeugung. Was zur dieser Abstrusen Situation führt, in der sich viele meiner Leidensgenossen befinden. Denn der Offene Katalog solle zum vorherigem System nicht erweitert werden und genau hier liegt gerade das Problem. Da bei Psychisch Erkrankte gab es bisher nur Medizinischen Leistungen, was dazu führt das es diese auch in Zukunft geben wird – so meine Prognose.


    Von daher sollte der Gesetzgeber nicht über die Betroffenen sprechen sondern eher mit diesen in einen Dialog treten, auch wenn es anstrengend ist. Da helfen auch die viel zahl an Berichten aus der Forschung nichts. Wie will selbst der Beste Forschungsbericht meine Bedürfnisse und Wünsche als Individuum objektiv darstellen?


    Nach alle dem könnte ich versuchen eine Erweiterung meiner Leistungen einzuklagen, aber meine bisherigen Erkenntnisse sagen mit das dies nicht zu einem Erfolg führen wird. Denn was kann ich hier überhaupt einklagen, abgesehen von der Assistenz?


    Frustriert muss ich heute in der Rückschau auf über vierzig Jahre Lebensweg das ich schon immer allein klar kommen musste und dies in allen Lebensbereichen. Denn es gibt niemanden auf dem ich mich zu hundert Prozent verlassen kann. Auch Angehörige existieren nur auf dem Papier oder sind verstorben. Dies Bedeutet das ich – abgesehen von vier Stunden im Monat Assistenz – niemand habe der mir den Rücken frei hält, oder mir zur Hand geht im Alltag. Somit bin ich gezwungen mein Alltag allein zu bewältigen, auch wenn die Depressionen negativ überhand nehmen.
    Diese „Depressionen“ nehmen vor allem dann überhand wenn Ziele aus Finanziellen Gründen nicht umgesetzt werden können. Bei diesen Zielen kann auch die Assistenz auch nicht helfen, weil dies von zuständigen Sozialträger in diesen Gesprächen abgelehnt wurde.


    Ab diesem Moment drehen wir uns im Kreis. Da der überwiegende Teil des SGB IX das Ziel der Reintegration am ersten Arbeitsmarkt in den Vordergrund stellt. Dennoch scheitert es schon bei denn ersten schritten dahin. Wie soll dies eine Ziel realisiert werden, wenn die Betroffenen allein damit beschäftigt sind ihren Alltag zu bewältigen?


    Wenn schon die Psychische Ressourcen allein schon auf Problemlösungen beansprucht werden.
    Danach kommt nach die Teilhabe hinzu was ist damit gemeint, oder wie soll dies bei Bezieher von Grundsicherung die auf Basis der EVS berechnet wird realisiert werden?


    Wie soll die Teilhabe realisiert werden wenn es schon die Bedarfsplanung nicht einmal organisiert wird?


    Ich fasse nochmals Zusammen:
    Im Jahr 1988 sah das Jugendamt Handlungsbedarf und hat damit massiv in meine Alltagsgestaltung eingegriffen. Aber heute mit einer Schwerbehinderung mit so gut wie keine Sozialkontakte kommt nur eine sogenannte Assistenz dabei heraus. Sorry aber, da ist der Psychologe sinnvoller.
    Es wird viel von Teilhabe Theoretisch gesprochen, meine Praxis sieht hier bei mir etwas anders aus. Meine Teilhabe geht soweit es der Regelsatz der Grundsicherung zulässt und nicht weiter. Wenn ich also Teilhabe wollte müsste ich genau diese Abteilung jedes mal ansparen und dann ginge es. Dann darf aber nichts dazwischen kommen z.B.: Defekte Geräte etc.
    Dann kommen – gerade bei Psychischen Erkrankten – die ständigen Existenzängste noch oben drauf und dann solle man noch Bereitschaft zeigen in einen Zumutbaren Beruf einzusteigen?
    Hier beißt sich die Katze selbst in den Schwanz!


    Für mich steht – stand heute – fest das das BTHG mit dem ganzen Behindertenrecht unbrauchbar ist und ich es aufgeben werde mich damit zu beschäftigen, da dies nur vergeudete sinnlose Zeit ist! Denn mein Wunschzettel ist zwar lang, aber der Weihnachtsmann wird diese nie erfüllen können. Denn diese Liste ist nicht mit Leistungskatalog der Träger kompatibel.


    Mit freundlichen Grüßen,


    J.Schubert
    ein Frustrierter Betroffener


    P.S.: Vielleicht bietet ist dieses Abschreckende Beispiel die Möglichkeit etwas Praxisnah zu Denken und auch zu handeln.

  • Einen Frage, gab es gemeinsame Überlegungen mit dem Leistungsträgern, ob einen unterstützte Berufsausbildung ihrer Wahl bei einem der vielen Berufsbildungswerke sinnvoll sein könnte? Das ganze wäre ein berufliche Rehabilitation in einem engen Verbund und läuft internatsmässig ab mit intensiver psychologischer Betreuung (zumindest entspricht das der Beschreibung). Das ganze könnte psychisch sehr stabilisierend wirken, wenn man den richtigen Berufszweig findet und die medikamentöse Behandlung die Depressionen einiger massen stabilisiert hat. Isolation und nichts zu tun zu haben, können stark depressionsverstärkend wirken. Vermutlich haben Sie über diesen Ansatz schon mit dem Leistungsträger ausgiebig diskutiert, oder? Herzliche Grüsse

  • Als erstes Herzlichen Dank für ihre Anregungen, referat fur Inklusion.


    Es wurden in all den Jahren wurden einige Gespräche mit allen beteiligten über meine Lage geführt. Aber nach einer zweijährigen Krankschreibung (2010/11) wegen eines sogenannten Überlastungssymptom (Burnout) mit anschließendem Aufenthalts in einer Reha-Einrichtung (Anfang 2012). Zu Bemerken sei, dass ich jener Zeit keine Vollzeit Beschäftigung inne hatte.
    Hierbei wurde bei mir erneut meine Verhaltensstörung gepaart mit einer mittelgradigen Depressiven Disposition Diagnostiziert.


    Danach wurden mir wenige bis keine Angebote unterbreitet, seitens des Job-Centers. Was aber auch nicht verwunderlich war, denn nach meinem Aufenthalt in der Reha habe ich eine Schwere Depressive Phase durchlaufen. Bis zu einem erneutem Kontakt zu einem Psychiater und einem Psychotherapeuten, haben mir unter anderem meine Damaligen Hunde halt gegeben. Wären diese (meine) vierbeinigen Therapeuten nicht anwesend gewesen gäbe es jetzt keine Diskussion über meinem Atypischen Extremfall.


    In 2018 habe ich nochmals eine Initiative unternommen und habe einen Berufswunsch dem Job-Center vorgetragen. Es wurde sodann einmal eine Begutachtung beim MD der BA vereinbart und anderem eine Kommunale AGH. Bei beidem war das Ergebnis negativ. Der Grund war, zum einem hat der Medizinische Dienst der Bundesagentur für Arbeit den Wunschberuf Krankheitsbedingt abgelehnt hatte. Bei der Arbeitsgelegenheit wurde mir die Mehrfachbelastung Belastung so stark, indem sich viele Symptome der Überlastung (Burnout) zeigten, welches ich schon durchlebte. Darauf hin wurde die AGH mit dem Einverständnis des Job-Centers abgebrochen.


    Um ein vollständigeres Bild zu bekommen zu meiner Situation zu bekommen wäre es sinnvoll einen weiteren Aspekt mit zu berücksichtigen. Hierzu sollte weit in die Vergangenheit geschaut werden. Hierbei handelt es sich um meine ersten achtzehn Lebensjahre. In diesen Jahren musste ich alle formen von Gewalt erleben müssen. Beginnend im Elternhaus indem die Häusliche Gewallt nahezu alltäglich war und dieses setzte sich in der Schullaufbahn fort. Hierzu ist aktuell ein Verfahren nach dem Sozialem Entschädigungsrecht am Sozialgericht anhängig. In einem Schreiben von mir an das Gericht bezeichnete ich diese Zeit als ein „Kriegszustand“.


    Wie erwähnt ist es ein krasser Extremfall!
    Jetzt erklärt sich vielleicht mein Rückzug unabhängig der Pandemischen Lage. Da muss erst einmal meine Person funktionieren, sprich mein Alltag muss laufen und danach kann weiteres in angriff genommen werden.


    Trotz all meiner Erfahrungen und einem Umfangreichen Wissensschatz habe auch Ich keine Patentlösung zur Hand. Dennoch unternahm ich ein letzten Versuch ich in 2019, hier hatte ich ein Grobes (mehrseitiges) Konzept der BA vorgestellt. Welches nicht einmal Beantwortet wurde. Darin hätten auch andere Psychisch Erkrankte profitieren können und es läge sogar in meinem Interessenprofil. Als weiteres habe ich in diesem Konzept darauf hingewiesen das das BMAS noch sinnvollen Konzept im Rahmen der rehapro gefördert hätte. Zielgruppe war zu jener Zeit auch das Job-Center.


    Nach alle dem könnten alle Beteiligten feststellen das hier vieles aus dem Ruder gelaufen ist. Es wurde auch gemeinsam einiges Unternommen, aber leider nicht mit einem Nachhaltigem Erfolg.


    Fasse ich alle Forschungsergebnisse und weitere Dokumente zusammen, sieht es Beruflich düster aus. Nehmen wir nur mal einen Forschungsbericht des IAB von 2017 zur Hand, darin wurde erkannt das vielleicht ein Prozent der Arbeitgeber überhaupt bereit wären einen Psychisch Erkrankten einstellen würden. Zu einem ähnlichem Ergebnis kam ein Weiterer Bericht des IAB aus dem selbem Jahr. Jetzt kommen noch die Persönlichen Probleme noch hinzu, dann braucht sich niemand wundern wenn dies in Frustration mündet.Was ich über all diese Jahre Feststellen musste ist, dass Niemand der Betreffenden Behörden nach meinen Vorhandenen Potenzialen genau geschaut hat. Denn ich bin davon Überzeugt das meine Erkrankung nicht nur eine negative Seite hat. Da in allen Medizinischen Befunden steht immer was nicht möglich sei, aber was noch möglich ist ist hier nirgends zu lesen! Leider muss jeder Betroffene beweisen was er kann, in Form von Schulbildung, Ausbildung oder Studium.


    Als weiteres Problem sehe ich bei dem Begriff des Wirtschaftlichkeit und seinem Vorbehalt der im SGB IX formuliert wurde. Obwohl es gerade bei einer Assistenz um einen sogenannten offenen Leistungskatalog handelt, sind aber meine Erfahrungen leider andere. Wie von mir angerissen habe ich ja schon (nur) zwei Gespräche (seit 2016) mit diesem Leistungsträger geführt, aber wie wir wissen ohne zielführendes Ergebnis.


    Davon abgesehen gibt nun mal etliche Problemstellungen dabei kann mir kein Psychiater oder Psychologe helfen oder gar lösen. Auch eine damit verbundene Pharmazeutische Therapie kann nur eine bedingte Hilfe sein, aber bei Diversen Alltagsbegebenheiten hilft auch dieses nicht. In meinem Fall war sogar das Gegenteil der Fall, weil die Nebenwirkungen überhand nahmen.


    Also wie solle das Ziel welches auch im SGB IX bezüglich der Beruflichen Integration gelingen, wenn die Betroffenen Ihre Alltagsprobleme allein lösen müssen?


    Nehmen Sie meinen Fall als Exemplarischen Extremfall welcher sich als nicht Erfolgreich erwiesen hat. Denn die Betroffenen wissen selbst was für Sie Gut ist und wenn dieses der allgemeinen Gesellschaft auch noch von Vorteil wäre um so besser. Denn das Ziel ist doch, so viele Behinderte wie möglich voll umfänglich in diese Gesellschaft zu Integrieren ebenso wie in den allgemeinen Arbeitsmarkt.
    Damit dies gelingt werden vom BMAS dieses und andere Plattformen fefördert.


    Zum Abschluss hätte ich trotzdem nochmals Fragen:
    Also, wieso muss alles unter dem Wirtschaftlichkeit Vorbehalt stehen, weil das Leben an sich auch Unwirtschaftlich sein kann? (siehe meinen Fall, da hat der Steuerzahler mehr drauf gezahlt als bekommen!)


    Hierbei betrachten wir nur die Intension der Gesetze – SGB II, III und IX.


    Somit eine vorläufig letzte Frage: Wie soll dieses Mahmud Projekt realisiert werden, wenn diesem zu viele Hindernisse im Wege stehen, oder nicht einmal Vereinbar sind?


    Mit freundlichen Grüßen
    J. Schubert

  • Herzlichen Dank Rosa Nera, für die Blumen. :D


    Vorbemerkung: War auch ein hartes Stück „Arbeit“, gemessen an meiner – unter anderem – „ADS“.


    An Ihrer Überlegung könnte auch ich etwas abgewinnen, daran hatte ich auch schon Gedacht.
    Jetzt kommt das große ABER:
    Nach den Gesetzentwurf des BTHG´s (BT-Drs. 8/9522 S. 284) existiert hier eine Altershöchstgrenze von 35 Jahren, diese höchst grenze habe ich schon seit 9 Jahren überschritten. Somit gehöre ich nicht mehr zur Zielgruppe und davon abgesehen geben die Vorschriften zur Arbeitsvermittlung auch keine Möglichkeiten her.


    Was ich beipflichten kann ist, das auch Bildungsferne Betroffene auch ihre Potenziale haben. Diese müssen nur vom Fachpersonal erkannt werden, hierbei sollte die Beeinträchtigung auch keine Rolle Spielen! 8| ?(


    Wie schon mir beschrieben ist in meinem Fall alles schief gelaufen was nur schief laufen kann.
    Aus diesem Grund wäre mein Fall ein Stresstest in Bezug zu BTHG. :love:


    Mit freundlichen Grüßen
    J. Schubert

  • Ich halte Ihre Situation nicht für aussergewöhnlich. und nein, ein Stresstest existiert nur dann, wenn die Anwendung eines Gesetzes auf einen Fall öffentlich diskutiert oder verhandelt wird. Eine Klage gegen Altersbeschränkungen bzw. die darauffolgende Diskriminierung würden dies möglicherweise einläuten.. Falls Sie eine Berufliche Ausbildung dort interessiert und Sie sich fit genug fühlen, könnten Sie das über einen Antrag auf gesundheitlich7 berufliche Rehabilitation und dann Berufliche Förderung angehen. Gewisse Leistungserbringer für gesundheitlich eingeschränkte Menschen
    (Tagesstätten) sind von den Kosten her übrigens ähnlich.

  • Tagesstätten sind ein typischer Leistungserbringer, der früher aus SGB XII und mittlerweile aus SGB 9 Mitteln finanziert wird, hier eine Bestandsaufnahme aus kritischer sozialpsychologischer Forschung! https://www.journal-fuer-psych….php/jfp/article/view/411


    Einfall der Professionalität. Teilnehmende Beobachtungen in einer sozialpsychiatrischen Tagesstätte
    Mit der Transformation der Psychiatrie zur gemeindenahen, dezentralisierten Versorgung sollte es gelingen die Patient_innen in ein institutionelles Netz einzuhegen, welches es ihnen erlaubt, sich in den beruflichen wie sozialen Alltag einzugliedern. Der – nicht zuletzt ökonomisch motivierte – Anspruch, Drehtürpatient_innen zu vermeiden, welche die Kapazitäten der verwahrenden Anstalt belasteten, führte zu einer Diversifizierung des Angebots: Betreute Wohneinrichtungen, Tageskliniken mit ambulanter Versorgung, Werk- und Tagesstätte etablierten sich als Komplemente der stationären Behandlung. Das Erkenntnisinteresse des vorliegenden Artikels richtet sich auf den Alltag in diesen sozialpsychiatrischen Einrichtungen. Entlang einer ethnographischen Untersuchung wird nach der Bedeutung von Arbeit und Sozialbeziehungen innerhalb einer sozialpsychiatrischen Tagesstätte gefragt, wobei zweierlei Aporien betreffend dieser Teilaspekte diskutiert werden: Zum einen reibt sich das Arbeitsverständnis der in der Tagesstätte an einem gesellschaftlichen Arbeitsbegriff, welcher die Reproduktions- von der Produktionssphäre abzuspalten trachtet, und zum anderen kollidiert die von der Sogkraft des geteilten Alltags hergestellte Nähe von Klient_innen und Mitarbeiter_innen mit einer Anrufung zur Professionalität, welches in die Sozialbeziehungen einfällt.Ethnographie; Sozialpsychiatrie; Tagesstätte für psychisch Kranke; Aporien sozialpsychiatrischer Arbeit

  • Da dies in etlichen Fachkreisen unumstritten ist auch mir bekannt.
    Beispiel: https://www.iab.de/185/section.aspx/Publikation/k171002306.


    Dennoch sehe ich einige Umsetzungsprobleme was das Ziel angeht, damit die Betroffenen überhaupt befähigt im Berufsleben überhaupt sich zu integrieren. Dies wurde auch in diesem Bericht deutlich, dabei wurde erkannt das es nur ein Prozent bereit wären Psychisch kranke einzustellen.


    Was aber auch erkannt wurde das alle Befragten das fehlende Netzwerk bemängeln!
    Das ist genau dieses Problem welches ich hier versucht habe zu schildern.
    Dieser „mein“ Extremfall zeigt auf was unter dem Begriff Multiple Vermittlungshemmnisse bedeutet.
    Die Zeit „Arbeitet“ gegen die Betroffenen, denn umso länger diese nicht im Erwerbsleben stehen, desto schlechter die Prognose der Wiedereingliederung.
    Siehe: https://www.iab.de/185/section.aspx/Publikation/k170222301


    Nach alle dem sehe ich noch schwarz nach der letzten Reformstufe ab 2023.
    Da die Schwierigkeiten der Psychisch erkrankten so extrem unterschiedlich darstellt ist eine Optimale Unterstützung so extrem schwierig, daran würden auch höhere Regelsätze nichts daran ändern.
    Aber auf der anderen Seite können auch die Helfenden (Ärzte, Psychologen, Assistenten) nicht immer 24 h zur stelle stehen.


    Wenn ich dies alles zusammenfasse ergibt sich folgendes Bild:
    Das ich viele Wünsch habe, aber habe kaum eine Auswahl.


    Somit stellt sich mir folgende Frage:
    Wie soll dies Funktionieren immer bereit zu sein für den Arbeitsmarkt, wenn Betroffene – wie auch ich – in vielen Bereichen trotzdem sich selbst überlassen werden?


    Gerade die momentane Corona Pandemie zeigt das auch andere Bevölkerungsgruppen an ihre Psychischen Belastungsgrenzen stoßen! Genau diesen Ausnahmezustand haben Psychisch Erkrankte weit vor dieser Corona Lage!


    Mit freundlichen Grüßen
    J. Schubert

  • Jetzt kommt das große ABER:
    Nach den Gesetzentwurf des BTHG´s (BT-Drs. 8/9522 S. 284) existiert hier eine Altershöchstgrenze von 35 Jahren, diese höchst grenze habe ich schon seit 9 Jahren überschritten. Somit gehöre ich nicht mehr zur Zielgruppe und davon abgesehen geben die Vorschriften zur Arbeitsvermittlung auch keine Möglichkeiten her.

    In der zitierten Begründung zu § 112 Abs. 2 SGB IX (Leistungen zur Teilhabe an Bildung der Eingliederungshilfe) steht:


    "Orientierung bezüglich des zeitlichen Anschlusses gibt das Bundesausbildungsförderungsgesetz in § 10 Absatz 3 Satz 1. Danach kommt die Förderung einer weiteren Ausbildung im Anschluss an eine Erstausbildung grundsätzlich in Betracht, wenn der Leistungsberechtigte zu deren Beginn das 30. Lebensjahr, bei Aufnahme eines Masterstudiums, das auf ein zuvor abgeschlossenes Bachelorstudium aufbaut, das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet hat."


    "Orientierung" heißt nicht Altershöchstgrenze. Im Einzelfall kann auch anders entschieden werden. Über die Fördermöglichkeiten der Bundesagentur nach dem SGB III sagt das zudem gar nichts. Da gibt es keine strikte Altersgrenze.

  • In der Theorie stimme ich Ihnen zu, Herr Welti.


    In dem von Ihnen angestochene Rechtskreis (SGB III) kennt danach keine Altersgrenze. Da stehen aber meine Erfahrungen in Praxis entgegen.


    Im wissen darüber das hier eine Fachkräftemangel besteht, hatte ich mehrmals – über viele Jahre hinweg versucht – eine höhere Qualifizierung auf Weg zu bringen; ohne Erfolg. Dies soll aber nicht heißen das dies nur das Verschulden seitens der Verwaltung alleine war, dies bedeutet das meine Erwartungen (teilweise zu recht) sehr gedämpft wurden.


    Erschwerend hinzu kommt das der Umstand meiner Verhaltensstörung in Verbindung Depressiven Episoden. Auf Basis dieser Diagnosen haben gleich zwei Gutachten das selbe Ergebnis ergeben. Darin wird nur beschrieben was vermieden werden solle. Wie zum Beispiel; kein Überwiegender Kundenkontakt; kein Zeitdruck; Keine Monotone Tätigkeiten; Keine hohe Anforderung an die Orientierung; um nur einige Beispiele zu nennen.


    Ich verstehe auch das Problem an der Operativen ebene, warum einige Ziele die ich formulierte nicht unterstützt wurde. Da im Anbetracht meiner Lage war es dem Personal zu fraglich ob dies Ziel erfolgreich absolviert wird. Schließlich sind dies Steuergelder diese nach Möglichkeit sinnvoll und Gewinnbringend angelegt sein sollte. Aus dieser Sicht in es Nachvollziehbar wenn die Optative bei Zweifel am Probanden sich mit einer Förderung zurückhält. Dies mag kurzfristig Wirtschaftlich sinnvoll sein, aber Langfristig – wie in meinem Fall – wird es richtig Teuer!


    Auf der anderen Seite kämpfen viele Betroffene mehr oder weniger gegen Windmühlen und wundern sich über die Kreativität in denn Ablehnungsbegründungen der Behörden.


    Zugeben ich habe etwas weiter ausgeholt, dennoch war es mir wichtig ein erweitertes Bild meiner Lage zu bekommen und wie zu meiner Meinung gekommen bin.


    Somit bleibe ich dabei, wie schon mehrfach angedeutet habe dass dieses BTHG für mich keinen Wert hat weiter zu verfolgen. Nach allen meinen Erlebnissen und Erfahrungen seit über 30 Jahren gebe ich es auf gegen Windmühlen zu kämpfen! Nach unzähligen Niederlagen ist dies eine weitere in einer ganzen reihe hiervon, was ja schon gewohnt ist.


    In diesem Sinne wünsch ich allen Erfolgreiches gelingen bei der Weiterentwicklung des BTHG!
    Für mein Teil hat sich dieses Thema ab Sofort erledigt, trotz Schwerbehinderung.


    Mit freundlichen Grüßen
    J. Schubert