Die Wiedereingliederung nach langer, krankheitsbedingter Abwesenheit im Betrieb. Wer beteiligt sich?

  • Neben dem Arbeitgeber, hier vermutlich auch der Arbeitgeberbeauftrragte, sollten vor allem die Schwerbehindertenvertrtetung, der Betriebsrat, Vertreter aus dem BEM-Team und der Sozialdienst, sofern im Betrieb vertreten, innerhalb des Unternehmens den/die Mitarbeiter begleiten und direkt unterstützen, je anhc "Sachlage".
    Bevor der/die Betroffene wieder eine Wiedereingliederung anstrebt ist auf jeden Fall eine Reha und darüber hinaus eine ärztliche Unterstützung und Begleitung wichtig. Je nach Problemlage sollte der Betriebsarzt und der AG Arbeitssicherheit entsprechend miteinbezogen werden.


    Wichtig scheint mir, dass der Wiedereinstieg optimal vorbereitet und für den Betroffenen selbst in angenehmer Form stattfindet. Nicht übertrieben, aber auch nicht vernachlässigt. Für die SBV empfiehlt sich mit der/dem Betroffenen genau festzulegen wie die Begleitung aussehen muss, damit eine "Genesung" gelingen kann.
    Wenn es ein betriebliches Gesundheitsmanagement gibt, dass kann über deren Angebote nachgedacht werden.


    Wir sehen nicht die Krankheit als Hauptpunkt, sondern den Menschen, welcher durch seine eigenen Strärkn und Möglichkeiten fit werden sollte.


    Grundsatz sollte sein: Der Mensch in der Mitte - dann die geistige und körperliche Sträkung - und irgendwann die "vollen" Arbeitsergebnisse.


    Der Arbeitgeber muss wissen, dass er bei einer sinnvollen und erfolgsversprechenden Wiedereingliederung zuerst etwas inverstieren muss, damit für ale Seiten ein Gewinn entsteht. Vielleicht gibt es die Möglichkeit für den betroffenen gewisse "Erholungszeiten" in Form von zusätzlich freien Zeiten ermöglicht werden können. Aus eine körperlichen Belastung sollte nicht noch eine psychische Belastung entstehen, falls dieses noch nciht geschehen ist, oder umgekehrt.


    J.K/SNOBO

  • Die Pandemie verändert nicht nur unser Konsumverhalten, Arbeitsverhalten, Freizeitverhalten, vor allem unser Sozialverhalten. Dieses sowohl im Privatbereich als u. a. auch im Bereich der Arbeit. Im Bereich des Arbeitslebens werden vermutlich Veränderungen auf uns zukommen, wie wir sie zurzeit noch nicht abschätzen und sehen können. Waren die Werkstätten f. Behinderte bisher inder Öffentlichkeit als Werkstätten für klassische Behinderungsarten bekannt, so dürfte sich der Schwerpunkt hin zur psychischen Behindertenklientel entwickeln. Ich gehe davon aus, dass diese Entwicklung für die Arbeit der SBV-en ein noch nicht absehbares Moment darstellt. Die Politik, aber auch die Industrie/Wirtschaft/öffentliche und kirchliche Hand sollten daher Grundlagen erarbeiten, welche nicht vom 1. in den 2. Arbeitsmarkt Entwicklungen zulassen, sondern der Schwerpunkt muss dahin gehen, dass die Menschen mit den daraus entstehenden Behinderungen, welche durch die Pandemie sich ergeben werden, in den Betrieben usw. bleiben können und sich dort zurechtfinden sollten.
    Abläufe, Wiedereingliederungen, BEM`s, die Grundlagen für BR und SBV`s usw. müssen/sollten dementsprechend angepasst werden. Bauliche Anpassungen sollten dementsprechend auf die psychische Behinderung angepasst oder in Zukunft bei Neubauten/Industrie etc. umgesetzt werden müssen.
    Noch kurz: Die Probleme, vor allem die Psychischen der Asylanten werden durch seelische Traumen (negative Erfahrungen der Flucht, Kulturschocks usw.) ebenfalls in der Arbeitswelt ankommen und von ihr getragen werden müssen.


    SNOBO/J. Keßler