Der Deutsche Bundestag hat in seiner heutigen Sitzungen nach der zweiten und dritten Lesung das Teilhabestärkungsgesetz. Es enthält u.a. auch eine Änderung in § 167 Abs.2 SGB IX. Nach einem neuen Satz 2 können betroffene Schwerbehinderte jetzt eine Person ihres Vertrauens mit in ein BEM-Gespräch nehmen. Der Arbeitgeber muss auf diese Möglichkeit hinweisen. Einen Rechtsanspruch auf ein BEM-Verfahren enthält das Teilhabestärkungsgesetz aber nicht. Mehr zu den Beratungen hier:
Deutscher Bundestag - Bundestag macht den Weg für Gesetz zur Teilhabestärkung frei
Mit sehr freundlichen Grüßen
DR. Martin Theben