SGB IX–Kommentar zum Recht behinderter Menschen mit Erläuterungen zum AGG und BGG

    • Offizieller Beitrag

    Nach umfangreichen Rechtsänderungen des Sozialgesetzbuches Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX) in den vergangenen Jahren ist nun eine Neuauflage des SGB IX-Kommentars erschienen.


    Hervorzuheben sind u. a. folgende besonders wichtige Änderungen:

    • die Weiterentwickelung des übergreifenden Rechts der Teilhabeleistungen (SGB IX 1. Teil);
    • das vollständig neu gefasste Recht der Eingliederungshilfe (SGB IX 2.Teil);
    • das ergänzte Recht der Teilhabe von schwerbehinderten Menschen (SGB IX 3. Teil) sowie
    • das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) in seiner erweiterten Fassung.

    Die 7. Auflage gibt den Stand des Rechts, der Rechtsverordnungen, insbesondere aber auch der Gemeinsamen Empfehlungen zum SGB IX sowie die dazu ergangene Rechtsprechung wieder.
    Mit Kommentaren von: Dr. Oliver Bloeck, Dr. Maren Conrad-Giese, Prof. Dr. phil. Harry Fuchs, Dr. Daniel Hlava, LL.M., Dr. Diana Ramm, M.A., Dr. Hans-Günther Ritz, Roland Rosenow, Marcus Schian, Ass. jur., Arno Schrader, Dr. Elke Tießler-Marenda und Michael Welsch.


    SGB IX - Kommentar zum Recht behinderter Menschen
    mit Erläuterungen zum AGG und BGG
    7. völlig neu überarbeitete Auflage 2021 des von Karl Jung und Dr. Horst Cramer begründeten Werks, fortgeführt von Prof. Dr. Harry Fuchs, Dr. Hans-Günther Ritz und Roland Rosenow
    Verlag Franz Vahlen GmbH, München, 1777 Seiten, Hardcover, 159,- Euro, ISBN 978-3-8006-4979-2


    Buchvorstellung auf der Verlagsseite

  • Kleine Ergänzung: Das SGB IX beinhaltet ja mehr als nur das Teilhaberecht. Klar kann sich jede(r) Interessierte einen oder auch mehr SGB-IX-Kommentar(e) zulegen und "blöder" wird man davon sicher nicht. Wer sich jedoch erstmal für etwas weniger Geld zum Thema Teilhabe informieren möchte (dort auch weitere Literaturhinweise) dürfte mit dem u.a. (Link) Werk nicht viel verkehrt machen (auch für Einsteiger geeignet). Weiterhin wäre zu bedenken, dass das SGB IX meist Schnittstellen zu anderen SGB´s hat, was es dann oft nötig macht sich wegen der "speziellen" Rechtsprechung dazu dann andere Kommentare zuzulegen (SGB II , III, VI, etc.). https://www.nomos-shop.de/nomo…ilitationsrecht-id-97303/