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    • Offizieller Beitrag

    Das Persönliche Budget soll die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderun­gen stärken. Sie können damit Geld anstelle von Sach- oder Dienstleistungen erhalten und entscheiden selbst, wie sie diese Mittel z. B. für die Organisation von ambulanten Hilfen, Arbeitsassistenz oder persönlicher Assistenz verwenden. Gut 20 Jahre nach der Einführung dieser Leistungsform könnte die Zahl der Budget­nehmenden viel höher sein. Welche Hürden bestehen im Budgetverfahren? Hierzu veranstal­tet die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) gemeinsam mit ihren wissenschaftlichen Kooperationspartnern ab 19. Juli eine Online-Diskussion. Alle Interes­sierten sind eingeladen, rechtliche und praktische Fragen des Persön­lichen Budgets zu diskutieren.


    Bei seiner Einführung im SGB IX 2001 und auch mit Einfüh­rung des Rechts­an­spruches 2008 erfuhr das Persönliche Budget eine hohe Aufmerksamkeit. Inzwischen erhalten etwa 10.000 Budget­nehmende diese Leistung über die Eingliederungshilfe; eine Zahl, die weit hinter den Anfangserwartungen zurückbleibt. Auch beim trägerübergreifenden Persön­lichen Budget, bei dem mehrere Leistungsträger unterschiedliche Teilhabe- und Rehabilitations­leistungen gemeinsam erbringen, sind die Zahlen gering. Das Persön­liche Budget kann dabei für viele Menschen mit Behinderungen ein wichtiger Baustein für die Verwirklichung einer selbst­bestimmten Lebensführung sein. Es kann für alle in § 5 SGB IX genannten Leistungsgruppen verwendet werden, d. h. für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, für Leistungen zur Teilhabe im Arbeitsleben und für die soziale Teilhabe. Zudem lässt sich diese Leistung mit weiteren Instrumenten wie dem Budget für Arbeit kombinieren, um eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen.


    Die rund dreiwöchige Diskussion soll ein Forum für Erfahrungen, Barrieren und Lösungsansätze zum Persönlichen Budget aus der Perspektive der verschiedenen beteiligten Akteure bieten.
    Alle Interessierten können hierzu eigene Fragen einreichen und sich mit den teilnehmenden Expertinnen und Experten dazu austauschen.


    Folgende Expertinnen und Experten begleiten die Online-Diskussion fachlich:

    • Kirsten Ehrhardt, Leiterin Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Heidelberg beim Heidelberger Selbsthilfebüro
    • Thomas Künneke, Mitarbeiterder Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V./Kellerkindere. V., Berlin
    • Axel Landgraf, Rehabilitationsmanager, Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
    • Carl-Wilhelm Rößler, Rechtsassessor, Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben, Köln
    • Roland Rosenow, Referent für Migrationsrecht, Diakonie Deutschland, Expertise Sozialrecht/Sozialpolitik, Schwerpunkt Teilhabeleistungsrecht und Grundsicherungsrecht
    • Bettina Süßmilch und Berthold Deusch; Referat Teilhabe am Arbeitsleben beim Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) Baden-Württemberg, Stuttgart
    • Angelika Thielicke, Vorstandsvorsitzende Bundesarbeitsgemeinschaft Unterstützte Beschäftigung (BAG UB), Hamburg

    Unter folgendem Link finden Sie weitere Hinweise zur Diskussion.


    Weiterführende Informationen: