Verhältnis Kostenträger PB zum Leistungserbringer

  • Grundsätzlich wird all das, was der Kostenträger an Nachweisen u.ä. haben möchte, in der Budgetvereinbarung festgelegt. Es geht zum einen dabei immer, wie die Stunden nachgewiesen werden, zum anderen, wie die Qualität (Qualitätssicherung).
    Berichte sind also nicht Berichte...
    Ich finde, das sollte man genau absprechen.
    Ein inhaltlicher Bericht eines Leistungserbringers natürlich auch für eine Fortsetzung der Bewilligung vom Kostenträger eingeholt werden (mit Zustimmung des Antragstellers), um daraus zB einen weiteren Bedarf (zusätzlich zur Bedarfsermittlung direkt beim Antragsteller) zu ermitteln bzw. den bestätigt zu sehen. Aber das ist aus meiner Sicht eine andere Baustelle...

  • Grundsätzlich wird all das, was der Kostenträger an Nachweisen u.ä. haben möchte, in der Budgetvereinbarung festgelegt. Es geht zum einen dabei immer, wie die Stunden nachgewiesen werden, zum anderen, wie die Qualität (Qualitätssicherung).
    Berichte sind also nicht Berichte...
    Ich finde, das sollte man genau absprechen.
    Ein inhaltlicher Bericht eines Leistungserbringers natürlich auch für eine Fortsetzung der Bewilligung vom Kostenträger eingeholt werden (mit Zustimmung des Antragstellers), um daraus zB einen weiteren Bedarf (zusätzlich zur Bedarfsermittlung direkt beim Antragsteller) zu ermitteln bzw. den bestätigt zu sehen. Aber das ist aus meiner Sicht eine andere Baustelle...

    Hallo Frau Ehrhardt,
    ich kann ihnen gerade inhaltlich nicht folgen. Zwischen Leistungserbringer und Kostenträger besteht beim PB eben kein Vertragsverhältnis - da gibt es also auch keine "Berichte" und co., die der Kostenträger erhält. Auch der Bereich der Qualitätssicherung obliegt vollständig dem Leistungsberechtigten - dies mittels der Teilhabezielvereinbarung. Was der Leistungserbringer hier zu tun hat, erschließt sich mir weder durch die gesetzlichen Grundlagen, noch durch ihren Beitrag - ggf. könnten sie dies konkretisieren...

  • Sie haben natürlich Recht: Es gibt kein Vertragsverhältnis zwischen Leistungsträger und Leistungserbringer. Die Pflicht, Qualitätsnachweise zu erbringen, liegt beim Budgetnehmer, und zwar so, wie in der Budgetvereinbarung festgehalten. Aber wird er diese Nachweise erbringen können, ohne in irgendeiner Weise den Leistungserbringer mit ins Boot zu nehmen? Ich kenne zB den Fall, da muss nachgewiesen werden, dass die Kräfte, die eingesetzt wurden, auch ordnungsgemäß sozialversichert sind. Das kann der Budgetnehmer ja nicht ohne den Leistungserbringer (wenn es einen gibt und der Budgetnehmer sie nicht direkt anstellt) nachweisen... Vielleicht ist das Wort "Berichte" in der Ausgangsfrage auch so, dass wir alle etwas anderes darunter verstehen.

  • Liebe Kirsten,


    können wir statt "Budgetvereinbarung" das Wort "Zielvereinbarung" nutzen? Dann ist klar, worum es hier geht.


    Ich stimmte Michael zu, dass die Güte des Persönlichen Budgets (PB) ja gerade darin liegt, dass es kein Vertragsverhältnis zwischen Budgetgeber und Assistenz, die von dem Budgetnehmer/der Budgetnehmerin mehr gibt. Genau das ist das Neue und des Pudels Kern, der von dem Budgetgeber meist noch nicht verstanden wird.


    Also, es können keine Berichte verlangt werden. Es kann nur gemäß Zielvereinbarung das Erreichen der Ziele kontrolliert werden. Wir haben dem Budgetgeber angeboten, detaillierte Stichproben bei Verdacht vornehmen zu können, verwehren uns aber strikt gegen das traditionelle Einmischen des Kostenträgers.


    Das PB macht nur Sinn, wenn diese alten Kontrollmechanismen ad acta gelegt werden. Zugunsten eines selbstbestimmten teilhabenden Lebens der behinderten Menschen.

  • Ja, lieber CMD,
    können wir.
    Sie haben natürlich Recht.
    Vielleicht hätte ich nicht so ausholen sollen.
    Was ich schon einmal in der Praxis hatte, war, dass der Kostenträger vereinbarte Qualitätsnachweise erbringen musste, das aber ohne "seinen" Leistungserbringer, den er übers Budget zahlte, nicht konnte, und dieser mit den Unterlagen nicht rüber kam. Den "schwarzen Peter" hatte dann der Leistungsberechtigte, denn seine Unterschrift war ja unter der Zielvereinbarung.

  • Das Sozialhilferechtliche Dreieck ist mit dem Persönliche Budget aufgehoben. Es gibt keine Verträge und keinen Geldaustausch zwischen Leistungsträger und Leistungserbringer.
    Damit hat nicht mehr der Leistungsträger sondern der Budgetnehmer die wichtigste Rolle inne.
    Es geht ja auch um sein Leben und seine Vorstellungen von Teilhabe. Er stellt seinen Antrag und bekommt das dazu notwendige Geld (in der Beziehung zum Leistungsträger) und er organisiert als Arbeitgeber seine Dienstleistung oder er beauftragt einen Dienstleister und bezahlt die Gehälter der Angestellten oder die Rechnung des Dienstleisters.


    Das ist die wesentliche Änderung, die Menschen trotz einer Behinderung befähigt, so weit wie möglich aktiv und individuell das eigene Leben gestalten zu können und für sich passgenaue Lösungen zu finden und nicht generell zwischen Leistungsträger und Leistungserbringer ausgehandelte meist standardisierte Leistungen in Anspruch nehmen zu müssen.

  • Hallo Frau Ehrhardt,
    Frau Thielicke hat es ja schon sehr deutlich gemacht: Beim PB ist der Budgetnehmer dafür zuständig, dass er die notwendigen Unterlagen zur Qualitätssicherung beim Leistungsträger einreicht.
    Sie fragen ja auch nicht nach dem Kindergeburtstag den Clown, ob die Kinder Spaß hatten (kam mir gerade in den Sinn, ist kein Vorwurf an die Leistungserbringer).
    Für diejenigen, die damit "überfordert" sind, gibt es ja eben die Budgetassistenz, wobei ich hier unlängst den Begriff der Budgetbegleitung aufgeschnappt habe, der mir inhaltlich passender und sympathischer erscheint...