Persönliches Budget für Eltern mit schulpflichtigen behinderten Kindern?

  • Ich arbeite in einer Ombudsstelle und berate in Konfliktfällen und Sachfragen Eltern mit behinderten schulpflichtigen Kindern im Raum Schule
    Die Frage nach einem persönlichen Budget taucht zunehmend im Zusammenhang mit der Frage der Finanzierung von Schulbegleitung (Assistenz) auf.
    Die Eltern wollen mehr Eigenverantwortlichkeit übernehmen und lehnen die Verordnung der Schulbegleitung im Hinblick auf Qualifikation und Person durch die zuständige Bildungsbehörde häufig ab.
    Was müssen Eltern tun und zwar in allen Regionen, um an das persönliche Budget zu kommen?

  • Hallo Zeidler,


    ich arbeite nicht in diesem Bereich und kann ihnen deshalb inhaltlich kaum weiterhelfen.
    Ich verweise sie mal auf die entsprechenden Empfehlungen (ungleich Rechtsgrundlage!), die ich auf die Schnelle finden konnte:
    https://www.der-paritaetische.…hilfe_Schulbegleitung.pdf
    Unter Punkt 7 bietet sich ein deutlicher Anhalt dafür, dass die Eltern für ihre Kinder durchaus ein PB beantragen dürfen. Allerdings sollte man auch offen benennen, dass bei dessen Refinanzierung sicherlich nicht auf die Aspekte der Qualifikation Rücksicht genommen wird - viele Eltern hätten halt gerne eine Fachkraft für die Unterstützung ihrer Kinder (99% haben aber, sorry liebe Eltern, keine Ahnung, ob das, was die entsprechende Person leisten muss/kann/soll, den Kriterien einer Fachkraft entspricht). Ferner müssen sie sich im Klaren sein, dass sie diese Person selbst finden müssen - die Akquise von entsprechendem Personal obliegt dann nicht mehr dem Leistungsträger - andererseits muss dieses während der Schulzeit 100% vorhanden sein...

  • Die Leistung einer Schulbegleitung ist sowohl im SGB IX als auch im SGB VIII klar budgetierbar.
    Allerding ist es wirklich so, das weiß ich aus vielfältiger praktischer Erfahrung, dass man wenn man als Eltern jemanden selbst anstellt, eine Menge bedenken muss: Natürlich jemanden zu finden - die Vertretungen zu regeln - - Lohnabrechnungen erstellen - Supervisonsmöglichkeiten o.ä. schaffen - und natürlich all das mit dem Leistungsträger verhandeln in der Zielvereeinbarung, also "einzupreisen".
    Von der Frage Budget oder nicht UNABHÄNGIG ist die Frage, was für eine Kraft bewilligt wird: Eine "einfach" Assistenzkraft" (also FSJ oder jemand, der keine einschlägige Berufsausbildung hat und damit natürlich viel günstiger ist) oder eine "pädagogisch qualifizierte" Schulbegleitung. Aus meiner Sicht wird hier am meisten gestritten. Bei manchen Leistungsträgern sind da klare Kriterien entwickelt worden (dass zB eine Schulbegeitung für einen Autisten nach § 35 a SGB VIII immer eine Fachkraft ist), bei manchen streitet man um alles. Ein weites Feld...
    Bei einer Fachkfraft geht es übrigens nicht um "hätte gerne", sondern darum, die Erforderlichkeit klar zu benennen und zu belegen, warum eine Nach-Fachkraft mit der Aufgabe, dieser konkreten, und ihrer Komplexität überfordert ist. Ich hatte übrigens für meinen eigenen Sohn die Jahre, in denen er an der allgemeinen Schule eine Schulbegleitung hatte (6 von 11) immer eine Fachkraft und habe keine Minute diskutieren müssen (vielleicht auch, weil diese Diskussionen grundsätzlich in unserer Region 'vor meiner Zeit' schon liefen und irgendwann ausdiskutiert waren).

  • Ich arbeite in einer Ombudsstelle und berate in Konfliktfällen und Sachfragen Eltern mit behinderten schulpflichtigen Kindern im Raum Schule
    Die Frage nach einem persönlichen Budget taucht zunehmend im Zusammenhang mit der Frage der Finanzierung von Schulbegleitung (Assistenz) auf.
    Die Eltern wollen mehr Eigenverantwortlichkeit übernehmen und lehnen die Verordnung der Schulbegleitung im Hinblick auf Qualifikation und Person durch die zuständige Bildungsbehörde häufig ab.
    Was müssen Eltern tun und zwar in allen Regionen, um an das persönliche Budget zu kommen?

    Zwei Hinweise zum persönliches Budget für Leistungen nach § 35a SGB VIII:


    Klare Worte zum Persönlichen Budget in der Kinder- und Jugendhilfe – Anmerkung zum Beschluss OVG Bremen, 25.05.2020, 2 B 66/20, Beitrag A18-2020 unter http://www.reha-recht.de; 18.09.2020 Text, (= Das persönliche Budget in der Kinder- und Jugendhilfe, Sozialrecht & Praxis 4/2021, S. 256-258)


    Kein Antragserfordernis für Leistungen der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII, Beitrag A1-2021 unter http://www.reha-recht.de; 15.1.2021, Text