Ihr Fazit zur Diskussion über die Hilfsmittelversorgung

    • Offizieller Beitrag

    Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer,


    vielen Dank für Ihre Mitwirkung an der Diskussion "Praktische und rechtliche Fragen der Hilfsmittelversorgung". Die Inhalte der Diskussion stehen Ihnen weiterhin öffentlich zur Verfügung. Wir laden Sie nun dazu ein, Ihr persönliches Fazit zu ziehen.


    Wir hoffen, einige Fragen sind durch die Beiträge klarer geworden. Vielleicht gab es aber auch manch überraschende Fragen und Erkenntnisse. Teilen Sie uns, wenn Sie mögen, Ihre Wahrnehmung hinsichtlich dieses Diskussionsthemas mit. Wo sehen Sie Stärken, Schwächen und Entwicklungspotenzial bei der Hilfsmittelversorgung?


    Wir freuen uns insbesondere auch über die Beteiligung von denjenigen Personen, die vorab Fragen eingereicht oder die Diskussion bisher ohne eigenen Beitrag verfolgt haben.

    Möchten Sie uns allgemeine Rückmeldungen zur Forengestaltung oder Handhabung der Software geben, dann können Sie diese unter „Feedback, Anregungen, Wünsche eintragen. In Planung ist auch eine kurze Umfrage unter allen Interessentinnen und Interessenten.



    Vielen Dank im Voraus.


    Es grüßt das Projekt-Team
    Fragen – Meinungen – Antworten zum Rehabilitations- und Teilhaberecht

  • Zusammenfassend lässt sich aus meiner Sicht festhalten: eine erfolgreiche Diskussion mit der Idee zur Wiederholung!


    Das Thema der Hilfsmittelversorgung gewinnt immer mehr an Bedeutung, sowohl bei den Kostenträgern, Therapeuten, Ärzten, Leistungserbringern als auch bei den Klienten und Angehörigen selbst. Die Vielzahl der eingereichten Fragen unterstreicht dieses, zeigt aber auch auf, dass die Hilfsmittelversorgung als ein ganzheitliches, umfangreiches und individuelles (einzelfallbezogenes) Fachgebiet anzusehen ist.


    Aufgrund der komplexen Versorgungssituation sind alle am Versorgungsprozess Beteiligten dazu aufgefordert sich noch enger zu vernetzen und interdisziplinär zusammenzuarbeiten mit dem Ziel, dass der Klient mit Hilfe des ihm passenden Hilfsmittels seine gewünschten Aktivtitäten wieder ausführen und dadurch am Leben teilhaben kann (Partizipation).


    Die stetige Weiterentwicklung im Bereich der Medizinprodukte fordert uns alle gemeinsam auf sich weiterzubilden und sich den neuen Aufgaben und Herausforderungen zu stellen. Zudem bedarf die Hilfsmittelversorgung weiterer Forschung (z.B. Link: http://versorgungsforschung.wordpress.com/), so dass sich die Qualität im Bereich der Prozess- als auch Ergebnisqualität verbessert.

    • Offizieller Beitrag

    von unserer Expertin Ursula Waßer erhielten wir folgende Rückmeldung:


    Zitat

    Ich möchte mich auch bei allen für die interessante Diskussion bedanken. Für mich ist es immer wichtig zu hören, an welchen Stellen die Rechtsprechung in der Praxis auf besondere Kritik stößt. Ich werde aus der Diskussion einiges für meine Arbeit mitnehmen.

    Hinweisen möchte ich allerdings nochmals darauf, dass die Abgrenzung zwischen beruflicher und medizinischer Rehabilitation gesetzlich vorgegeben ist und die Krankenversicherung nur für die medizinische Rehabilitation zuständig ist. Ein Hilfsmittel, das ausschließlich für spezielle berufliche Anforderungen Gebrauchsvorteile bietet, muss die Krankenkasse daher nicht gewähren. Um medizinische Rehabilitation kann es in Abgrenzung zur beruflichen Rehabilitation nur gehen, wenn das Hilfsmittel zumindest daneben auch Gebrauchsvorteile im täglichen Leben mit sich bringt. Insoweit sieht § 31 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX ausdrücklich vor, dass das Hilfsmittel erforderlich sein muss, "um eine Behinderung bei der Befriedigung von Grundbedürfnissen des täglichen Lebens auszugleichen".