Über das Diskussionsthema „Praktische und rechtliche Fragen des Wunsch- und Wahlrechts“

    • Offizieller Beitrag

    Das Wunsch- und Wahlrecht ist ein Grundsatz aus dem neunten Sozialgesetzbuch (§ 9 SGB IX). Danach müssen Rehabilitationsträger bei der Entscheidung über Leistungen und deren Ausführung den berechtigten Wünschen ihrer Versicherten entsprechen. Was genau heißt das? Können Versicherte sich ihre Reha-Maßnahme selbst aussuchen? Dürfen Krankenkassen die Wunsch-Klinik eines Patienten ablehnen?


    Mit dem Wunsch- und Wahlrecht wollte der Gesetzgeber die Selbstbestimmung der Leistungsberechtigten stärken. In der Praxis tauchen jedoch Fragen auf, wenn den Wünschen nicht entsprochen wird. Dann ist beispielsweise zu klären, was überhaupt ein „berechtigter Wunsch“ ist und warum eine bestimmte Reha-Einrichtung nicht in Frage kommt.


    Die Leistungsträger, darunter gesetzliche Krankenkassen, Renten- und Unfallversicherung, die Agentur für Arbeit und Sozialhilfeträger, haben einerseits die Pflicht zu beraten und über Rechte aufzuklären. Andererseits müssen sie auch begründen können, warum Anträgen für bestimmte Maßnahmen oder Kliniken stattgegeben wird bzw. weshalb sie abgelehnt werden. Neben dem Wunsch- und Wahlrecht müssen Leistungsträger bei ihren Entscheidungen auch das Wirtschaftlichkeitsgebot berücksichtigen.


    Praktische und rechtliche Fragen rund um das Wunsch- und Wahlrecht diskutierten vom 18. September bis 2. Oktober 2014:

    • Heidi Hauer, Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e. V. (BSK), Mainz
    • Dr. Wolfgang Heine, Rechtsanwalt, Berlin
    • Marion Rink, BAG SELBSTHILFE, Düsseldorf
    • Dr. Hans-Martin Schian, Arzt für Arbeits-/Sozialmedizin, Rehabilitationswesen, Wilnsdorf
    • Prof. Klaus-Dieter Thomann, Ärztlicher Leiter, IVM Institut für Versicherungsmedizin, Frankfurt
    • Fabian Walling, DRV Baden-Württemberg, Stuttgart
    • Prof. Felix Welti, Sozialrecht der Rehabilitation und Recht der behinderten Menschen, Universität Kassel


    Weitere Informationen zur Diskussion:
    - Hinweise zur Diskussion: Zeitrahmen, Ablauf, Teilnahme
    - Fragensammlung zum Thema Wunsch- und Wahlrecht

    Zusammenfassung der Diskussion:
    Die wichtigsten Aspekte der Diskussion sind zusammengefasst im Beitrag D28-2014 auf http://www.reha-recht.de in Fachbeiträgen unter D: Politik .http://fma.reha-recht.de/index…ard/45-Fragen-einreichen/