Der Arbeitgeber argumentiert, erst ab vier Stunden sei die Stufenweise Wiedereingliederung für ihn interessant.
Anmerkung der Moderation:
Diese Frage gehörte zum Thema "Wie kann ein Stufenplan bei Teilzeittätigkeit bzw. wechselnden Einsatzzeiten gestaltet werden (z.B. unregelmäßig verteilter Dienst bei Krankenschwestern, Schichtarbeit)?"
Für diese Frage hatten 16 User gestimmt.
Anmerkung der Moderation:
Diese Frage gehörte zum Thema "Wie kann ein Stufenplan bei Teilzeittätigkeit bzw. wechselnden Einsatzzeiten gestaltet werden (z.B. unregelmäßig verteilter Dienst bei Krankenschwestern, Schichtarbeit)?"
Für diese Frage hatten 16 User gestimmt.
Das Redaktions- und Moderationsteam von www.reha-recht.de und "Fragen - Meinungen - Antworten zum Rehabilitations- und Teilhaberecht" ist erreichbar unter info@reha-recht.de