Gibt es die Stufenweise Wiedereingliederung auch für Beamte?

  • Öffentliche Arbeitgeber müssen im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht auch bei Beamten das Betriebliche Eingliederungsmanagement durchführen und die stufenweise Wiedereingliederung ermöglichen. Ein sehr guter Beitrag dazu findet sich bei der DVfR im Forum B - Diskussionsbeitrag Nr. 17/2011

  • Ergänzung:
    Das Rundschreiben des BMI vom 5.11.2012, veröffentlicht im GMBl 2012, S.1266, beschäftigt sich mit Verfahren der Dienstunfähigkeit nach den §§ 44 bis 49 Bundesbeamtengesetz. Danach soll die stufenweise Wiedereingliederung bewilligt werden, wenn die behandelnde Ärztin oder Arzt dies als Maßnahme zur Wiedereingliederung empfiehlt und die Empfehlung eine Aussage zur Prognose der gesundheitlichen Entwicklung macht. Es wird verwiesen auf das Hamburger Modell. Die stufenweise Wiedereingliederung soll in der Regel 6 Wochen betragen, kann aber bis 6 Monate verlängert werden. Stellt sich nach spätestens 6 Monaten keine gesundheitliche Verbesserung ein, ist eine amtsärztliche Untersuchung zu veranlassen. Liegen danach die Voraussetzungen für eine begrenzte Dienstfähigkeit vor, kommt eine Fortsetzung der stufenweisen Wiedereingliederung nicht mehr in Betracht.