Ihr Fazit zum Thema "Wunsch- und Wahlrecht"

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    vielen Dank für Ihr Interesse an der Online-Diskussion "Praktische und rechtliche Fragen des Wunsch- und Wahlrechts". Die entsprechenden Foren sind inzwischen geschlossen. Die Inhalte der Diskussion stehen Ihnen weiterhin öffentlich zur Verfügung. Wir laden Sie nun dazu ein, Ihr persönliches Fazit zu ziehen.

    • Ihr Fazit ist der Bereich für kurze inhaltliche Anmerkungen, die Sie hier einfach per Klick auf "Antworten" eingeben können.

    Vielleicht war das Thema diesmal etwas sperrig oder wenig greifbar für manche unter Ihnen. Teilen Sie uns, wenn Sie mögen, Ihre Wahrnehmung hinsichtlich dieses Diskussionsthemas mit. Wo sehen Sie Stärken, Schwächen und Entwicklungspotenzial für diesen rechtlichen Aspekt?


    Wir freuen uns insbesondere auch über die Beteiligung von denjenigen Personen, die vorab Fragen eingereicht oder die Diskussion als Leserinnen und Leser verfolgt haben.


    Freundliche Grüße vom Team
    Fragen - Meinungen - Anworten zum Rehabilitations- und Teilhaberecht

  • Eine rege Diskussion kam nicht zustande. Das Thema bietet wohl abstrakt weniger Raum für Diskussionen als im konkreten Fall, der dann irgendwie gelöst wird. Auffällig ist, dass alle Experten Kritik an den Urteilen des BSG vom letzten Jahr üben.

  • Die eher geringe Teilnahme lässt darauf schließen, dass das Thema in den Köpfen der Betroffenen noch immer nicht in der erforderlichen Breite angekommen ist. Es ist die Aufgabe insbesondere der Selbsthilfegruppen, entsprechende Aufklärung zu leisten.