Budget für Arbeit ausdrücklich für alle Länder regeln? UPDATE

    • Offizieller Beitrag

    "Das bisher modellhaft erprobte Budget für Arbeit (Wikipedia-Eintrag: Budget für Arbeit) sollte gesetzlich verankert werden, damit der Übergang von einer Werkstatt zum ersten Arbeitsmarkt flexibel und ohne Reibungsverluste sichergestellt werden kann."


    Diese These wurde dem Projektteam per E-Mail zugesandt. Wir freuen uns über weitere Meinungen und Erfahrungsbereichte dazu.

  • Dem Vorschlag, ein „Budget für Arbeit“ gesetzlich zu verankern, kann ich nur zustimmen. Die Erfahrungen der Bundesländer, die seit einigen Jahren ein Budget für Arbeit erproben (z.B. Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hamburg oder Rheinland-Pfalz) zeigen, dass durch die Bündelung verschiedener Unterstützungsleistungen der Übergang von der Werkstatt für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verbessert werden kann. Das Budget für Arbeit trägt damit zur Verwirklichung eines der Kernanliegen der UN-Behindertenrechtskonvention bei, behinderten Menschen die Möglichkeit zu geben, den Lebensunterhalt durch frei gewählte Arbeit auf einem für sie zugänglichen Arbeitsmarkt zu verdienen. Bei der Erprobung hat sich herausgestellt, dass neben der personalen Unterstützung einem dauerhaften und verlässlichen Minderleistungsausgleich eine wichtige Rolle zukommt. In verfahrensrechtlicher Hinsicht wäre es zudem empfehlenswert, einer öffentlichen Stelle die Gesamtprozessverantwortung zu übertragen. Hierdurch ließe sich die mit dem gegliederten Sozialrechtssystem verbundene Schwierigkeit umgehen, dass die Zugangsvoraussetzungen zu den einzelnen Leistungsgesetzen für die Betroffenen nur schwer zu durchschauen sind. Ein klar benannter und in allen Phasen zuständiger Ansprechpartner würde sich darüber hinaus auch positiv auf die Einstellungsbereitschaft potentieller Arbeitgeber auswirken. Ferner müssen bei einer gesetzlichen Normierung des Budgets für Arbeit auch die damit verbundenen Folgefrage untersucht und ggf. durch Gesetzesänderungen berücksichtigt werden. Dies betrifft z.B. die rentenrechtliche Absicherung des Budgetbeschäftigten, die Absicherung in der Arbeitslosenversicherung sowie die Möglichkeit, bei Bedarf wieder in die Werkstatt für behinderte Menschen zurückkehren zu können. Schließlich sollte das Budget für Arbeit neben dem Übergang von der Werkstatt für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt auch die wichtige Schnittstelle Schule-Ausbildung in den Blick nehmen. In diesem Zusammenhang möchte ich auf den Beitrag „Überlegungen zu einem Budget für Arbeit (BfA)“ hinweisen, der als Beitrag Nr. 26/2014 im Diskussionsforum D erschienen ist und unter http://www.reha-recht.de/filea…em_Budget_fuer_Arbeit.pdf. abgerufen werden kann.

  • Die Einschätzung zu einer umfassenden Verankerung eines „Budgets für Arbeit“ möchte ich ebenfalls bekräftigen. Die Erfahrungen aus Hamburg mit dem Budget für Arbeit sind gut nachvollziehbar aufbereitet unter dem folgenden link. http://www.hamburg.de/basfi/budget-fuer-arbeit/


    In der Durchführung gibt es zudem gute Erfahrungen mit dem Einbinden von Beratungsdiensten für Unternehmen, wie der Beratungs- und Inklusionsinitiative
    Hamburg (BIHA).
    Es gibt über das Hamburger Budget für Arbeit einen guten Film zum Programm https://www.youtube.com/watch?v=VHxelVuBBss&feature=youtu.be

  • Das Budget für Arbeit ist eine gute Möglichkeit, Menschen die keinen Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt haben, eine berufliche Teilhabe außerhalb der Werkstatt für behinderte Menschen zu ermöglichen.
    Neben dem schon Gesagten ist es wichtig, dass es eine Stelle gibt, die Menschen hilft, eine Beschäftigung im Rahmen des Budgets für Arbeit zu finden, also Arbeitgeber akquiriert, die erforderliche Unterstützung ermittelt und sicherstellt. Ich sehe hier auch ganz stark die öffentlichen Arbeitgeber in der Pflicht.
    Ebenso muss eine Durchlässigkeit zwischen einer Beschäftigung in der WfbM und dem Budget für Arbeit unbürokratisch gewährleistet sein.

  • Der breiten Zustimmung, die Leistungen eines Budgets für Arbeit gesetzlich umzusetzen, schließe ich mich an. Im Beitrag von Frau Waldenburger ist neben dem Übergang aus der Werkstatt die weitere wichtige Schnittstelle von der Schule auf den allgemeinen Ausbildungsmarkt angesprochen worden. Die Weichen für die berufliche Teilhabe junger behinderter Menschen werden bereits in der Schule gestellt. Wie die Erfahrungen aus den verschiedenen Modellprojekten der Länder zeigen, kann mit einer frühzeitigen Vernetzung von Schulen, Schülern, Eltern und Ausbildungsbetrieben bzw. BBW der Weg in den allgemeinen Ausbildungsmarkt gelingen. Den hohen Zugangszahlen aus den Förderschulen direkt in den Eingangsbereich der WfbM kann mit dem Budget für Arbeit gerade an der Schnittstelle Schule-Beruf erfolgreich entgegengewirkt werden. Statt vieler dazu aus NRW:
    http://www.lvr.de/de/nav_main/…/budget_fuer_arbeit_1.jsp


    Die gesetzliche Umsetzung des Budgets für Arbeit muss die Besonderheiten für diese Schnittstelle im Blick haben, d.h. die bislang im SGB IX bei den Kooperationspflichten noch nicht genannten Schulen und Kammern (HWK, IHK) einbeziehen.

    • Offizieller Beitrag

    Mit dem BTHG wird der Rechtsanspruch auf ein Budget für Arbeit ab 2018 rechtlich festgeschrieben. Nicht umfasst von § 61 SGB IX n.F. ist die Förderung von Ausbildungsverhältnissen durch ein Budget für Arbeit (Ausbildung). Gibt es bereits Pläne in den Bundesländern, wie die erfolgreichen Modellprojekte zum Budget für Arbeit im Ausbildungsbereich fortgeführt werden? Welche alternativen Förderungsmöglichkeiten gibt es?

    Diese Impulsfrage aus dem Team von Fragen - Meinungen - Antworten soll das Thema aus 2015 hier ergänzen.