Abgestufte Ausbildungen mithilfe des DQR?

  • Können (neue) Ausbildungsberufe mithilfe des Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) so gestaltet, abgestuft und anerkannt (!) werden, dass Menschen mit Behinderungen - in ihrem individuellem Tempo und in stufenweisen Qualifizierungsschritten - anerkannte Ausbildungsabschlüsse erhalten?

  • Grundsätzlich soll der DQR die Zuordnung aller in Deutschland erwerbbaren Qualifikationen ermöglichen. Zunächst wurden formale Qualifikationen der beruflichen Bildung und der Hochschulbildung entsprechend den Kategorien des DQR beschrieben und seinen Kompetenzniveaus zugeordnet. Noch nicht zugeordnet wurden Qualifikationen der Allgemeinbildung und Teile der beruflichen Fortbildung nach §§ 53 und 54 BBIG.
    Zu den bislang noch nicht zugeordneten Qualifikationen zählen auch die Ausbildungsabschlüsse nach § 66 BBIG bzw. § 42k HwO (Berufsausbildung für behinderte Menschen), deren Regelung den zuständigen Stellen obliegen. Derzeit finden Beratungen über die Zuordnung dieser Qualifikationen statt. Sobald Qualifikationen aus diesem Bereich zugeordnet sind, wird dies über die Website http://www.dqr.de bekanntgegeben werden.


    Matthias Kohl

  • Bevor eine abgestufte Ausbildung angeboten wird, muss geklärt werden, ob diese Ausbildung auch anerkannt wird. Wenn z. B. Pflegehelfer von Pflegeheimen auf ihren Personalschlüssel nicht angerechnet werden können, dann haben die so ausgebildeten Personen auch keine guten Chancen auf Einstellung. Ähnliches gilt z. B. für Kindergartenhelferinnen.
    In diesen Bereichen gibt es auch auf Landesebene ganz unterschiedliche Regelungen.