Hintergrund zum Thema - Reha und Pflege 2/2015

    • Offizieller Beitrag

    Menschen mit Pflegebedarf gelten im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention und des Sozialgesetzbuchs (SGB IX) als behindert und haben Anspruch auf Teilhabeförderung. Damit dieser wirksam werden kann, muss das Verhältnis von Pflege und Rehabilitation neu justiert werden.


    Unter anderem geht es um folgende Fragen: Welche Bedarfe haben Pflegebedürftige? Wie gestaltet sich das Verhältnis bei der Leistungserbringung zwischen den Bereichen Pflege, Eingliederungshilfe, Rehabilitation und Prävention? Wie können der Zugang zur Rehabilitation und die Zusammenarbeit der Akteure verbessert werden? Wer trägt Verantwortung für die Entwicklung bedarfsgerechter Rehabilitationsstrukturen und vernetzter Prozessabläufe?


    Angesichts des demografiebedingt starken Anstiegs der Zahl der Pflegebedürftigen in den nächsten Jahren besteht großer Handlungsdruck. Nachweislich kann durch Rehabilitation und rehabilitative Pflege das Ausmaß von Pflegebedürftigkeit und ein damit im Einzelfall einhergehender hoher Bedarf an Unterstützungsleistungen verringert werden. Was den Betroffenen zu mehr Teilhabe verhilft, entlastet im Ergebnis dann auch die öffentlichen Kassen.


    Die Diskussion soll zu mehr Klarheit über das geltende Recht beitragen sowie Anregungen zur Weiterentwicklung der Regelungen im SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe), SGB XI (Gesetzliche Pflegeversicherung), SGB V (medizinische Rehabilitation, Prävention) und SGB XII (Eingliederungshilfe) liefern.


    Dauer der Online-Diskussion:
    25. August bis voraussichtlich 8. September 2015

    Teilnehmerinnen und Teilnehmer u. a.:

    • Dipl.-Med. Katrin Breuninger (Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e. V. [MDS]),
    • Prof. Dr. Susanne Grundke (Angewandte Pflegewissenschaft an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes, Saarbrücken),
    • Prof. Dr. Gabriele Kuhn-Zuber (Rechtliche Grundlagen der sozialen Arbeit und Heilpädagogik, Katholische Hochschule für Sozialwesen, Berlin),
    • Thomas Muck (Medizinischer Dienst der Krankenkassen Bayern, München) und
    • Dr. Edna Rasch (Bundesvereinigung Lebenshilfe, Berlin)

    Weiterführende Informationen: