Wie unterscheidet sich die "aktivierende Pflege" von der medizinischen Reha?

    • Offizieller Beitrag

    Wie unterscheidet sich die "aktivierende Pflege" von Maßnahmen der medizinischen Reha? Nach § 6 Absatz 2 SGB XI geht es doch bei beiden darum, "die Pflegebedürftigkeit zu überwinden, zu mindern oder eine Verschlimmerung zu verhindern."


    Und in welchem Verhältnis steht die aktivierende Pflege zur Eingliederungshilfe?



    Diese Frage erreichte das Team bereits vorab per E-Mail.

  • Aktvierende Pflege fördert die so genannten Alltagskompetenzen, unter Ausschöpfung aller noch vorhandenen Ressourcen, Fähigkeiten und Fertigkeiten (in der professionellen Pflege wird dies in der Pflegeplanung mittel Festlegung von individuellen Pflegezielen und -maßnahmen dokumentiert). Die Aktivierende Pflege geschieht mit dem Ziel, die Selbstständigkeit im Alltag zu fördern und weitest möglich zu erhalten – beispielsweise bezogen auf die Verrichtungen des täglichen Lebens, wie (möglichst selbstständige) Körperpflege, Ernährung oder auch Mobilität. Die Förderung der kognitiven Kompetenz (bspw. Konzentrations- und Merkfähigkeitstraining) und der der senomotorischen Kompetenz (Grob- und Feinmotorik) sind ebenfalls zentrale Elemente der aktivierende Pflege.


    Die rehabilitative Pflege ist mit aktivierenden und therapeutischen Elementen auf die Rückgewinnung der selbstständigen Lebensführung (Teilhabe) ausgerichtet. Dabei ist die rehabilitative Pflege mit einer medizinischen Indikation und einem entsprechenden Therapieplan verbunden, der auf ein Rehabilitationsziel ausgerichtet ist. Es geht darum, die Alltagskompetenzen und damit eine Selbstständigkeit bei den Verrichtungen des täglichen Lebens (wie Körperpflege, Ernährung oder auch Mobilität) zurück zu gewinnen – dies jedoch innerhalb eines zeitlich abgesteckten Rahmens über die Dauer der medizinischen, sozialen oder beruflichen Rehabilitation.

  • "Jegliche Pflege ... ist per Definition rehabilitativ." So definierte die NRW-Pflege-Enquête (2005) einvernehmlich das fachliche Pflegeverständnis, das auch in Formulierungen der §§ 2.1, 28.4 SGB XI aufscheint. Im ökonomisierten Versorgungsalltag kann dies jedoch kaum umgesetzt werden, weil rehabilitative Pflege erheblich zeitintensiver ist und deshalb mehr Personal erfordert als bloße "Ver-Sorgung". Immer noch herrscht ein Pflegeverständnis vor, wonach Pflege vor allem am Ende der Kette "Akutversorgung - (med.) Reha - Pflege" zum Tragen komme, wenn also Reha gleichsam am Ende ist. Um Reha zu erfahren, ist für Pflegebedürftige die "Reha innerhalb der Pflege" am Wichtigsten. Ihr Fehlen kann auch Erfolge gesonderter medizinischer Reha-Leistungen (SGB V) im Alltag wieder zunichte machen. Deshalb ist eine Abkehr von dem überkommenenen, sequenziellen Pflegeverständnis, das noch in der Überschrift des § 31 SGB XI "Vorrang der Rehabilitation vor Pflege" zum Ausdruck kommt, dringend erforderlich. Den Pflegeeinrichtungen muss das Personal finanziert werden, das für die Gewährleistung einer rehabilitativen Pflege im pflegerischen Alltag erforderlich ist.

  • Die Leistungen zur medizinische Rehabilitation sind geregelt in Kapitel 4 des SGB IX in Verbindung mit den jeweiligen Leistungsgesetzen der Rehabilitationsträger. Die Pflegekassen gehören bisher nicht zu den Rehabilitationsträgern nach § 6 SGB IX. Dies zu ändern wird schon seit einiger Zeit von vielen Verbänden etc. gefordert. Im aktuellen Gesetzentwurf zum Pflegestärkungsgesetz II ist dies jedoch erneut nicht vorgesehen. Eine weitere Chance dafür könnte sich möglicherweise im angekündigten Gesetzgebungsverfahren zum geplanten Bundesteilhabegesetz bieten, bei dem es voraussichtlich ohnehin um Änderungen des SGB IX gehen wird.

  • Jegliche Pflege (..) ist per Definition rehabilitativ (…) so einvernehmlich das fachliche Pflegeverständnis“. Diese Auffassung, vertreten in einem vorangegangenen Diskussionsbeitrag (Daniel Kreutz), können wir nicht teilen. „Rehabilitative Pflege“ und „aktivierende Pflege“ sind keinesfalls miteinander gleichzusetzen, sondern voneinander zu unterscheiden.


    Die rehabilitative Pflege besteht aus aktivierenden und therapeutischen Elementen, die auf die Rückgewinnung der selbstständigen Lebensführung (Teilhabe) der Patienten ausgerichtet sind. Rehabilitative Pflege ist stets diagnosespezifisch ausgerichtet, an eine medizinische Indikation und Therapieplan geknüpft (Dangel und Korporal 2003, S. 56). Gemäß Pflegeversicherung ist die rehabilitative Pflege an einen spezifischen Hilfebedarf gebunden (ebd. S. 56ff). Es geht darum, die verloren gegangene Selbstständigkeit (beispielsweise bei Körperpflege, Ernährung oder auch Mobilität) zurück zu gewinnen über die Dauer der Rehabilitationsmaßnahme.


    Die aktivierende Pflege hingegen (als eigenständiges Konzept betrachtet) ist stets bedürfnis- und situationsorientiert ausgerichtet. Sie fokussiert sich eben nicht diagnosespezifisch, auf medizinische Indikationen und Therapieplan (so wie die rehabilitative Pflege) sondern fördert die Fähigkeiten und Ressourcen mit Blick auf die so genannten Alltagskompetenzen und den Erhalt/Förderung der Selbstständigkeit (ebd., S. 56).
    Die aktivierende Pflege ist als theoretisch ausgewiesenes Handlungskonzept in den allermeisten Leitbildern professioneller Pflegesettings enthalten. Dies gibt den Rahmen für weitere Handlungsansätze vor – eines davon ist die rehabilitative Pflege. Siehe dazu auch § 28 (4) SGB XI: „Die Pflege soll auch die Aktivierung des Pflegebedürftigen zum Ziel haben, um vorhandene Fähigkeiten zu erhalten und, soweit dies möglich ist, verlorene Fähigkeiten zurückzugewinnen. Um der Gefahr einer Vereinsamung des Pflegebedürftigen entgegenzuwirken, sollen bei der Leistungserbringung auch die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen nach Kommunikation berücksichtigt werden.


    Pflege steht keinesfalls "(...) vor allem am Ende der Kette ´Akutversorgung - (med.) Reha – Pflege´ (...) wenn also Reha gleichsam am Ende ist.“ (Diskussionsbeitrag Daniel Kreutz). Diese dichotome Ansichtsweise ist aus Sicht aktueller Prävention und Gesundheitsförderung in der Pflege obsolet (Gebert A, 2007). So praktizieren wir beispielsweise die aktivierende Pflege eingebunden in die tägliche pflegeprofessionelle Versorgung - u.a. im Rahmen der Grundpflege bspw. in der häuslichen, teilstationären, langzeit- oder akutstationären Versorgung als Maßnahme der Prävention und Gesundheitsförderung.