Teilhabe geht nur mit einer guten Lösung für die Toilette

  • Wie weit geht Selbstbestimmung, wenn mir beim Gang zur Toilette zwei Personen helfen müssen?


    Ich bin nach einer Operation einige Zeit im Koma gewesen, nach der Reha kann ich noch nicht stehen. Eine Verlängerung der Reha wurde abgelehnt (Motto: was soll eine weitere Verlängerungswoche jetzt noch bringen, was die Zeit davor nicht gebracht hat?). Es ist unklar, inwieweit die Lähmungserscheinungen oder Schwächen in den Armen und Beinen bei mir reversibel sind.


    Ich brauche derzeit Hilfe, um vom Bett in den Rollstuhl zu kommen. Und für den Gang zur Toilette brauche ich die Hilfe von zwei Personen: Eine, die mich aus dem Rollstuhl hebt, und eine, die mir die Hose herunterzieht. Ich wüsste nicht, wie ich das außer Haus bewältigen könnte oder z. B. bei Einladungen von Freunden.


    Ich habe in der Reha gelernt, die Blasenfunktion und den Stuhlgang zu kontrollieren – aber es ist anscheinend sinnlos. Ich habe den Eindruck, dass ich eigentlich nur die Wahl habe zwischen Windeln oder einem Katheter durch die Bauchdecke. Alternativ müsste man mich jedes Mal ins Bett legen und mir eine Bettpfanne geben - auch hier müsste wieder eine Person mich aus dem Rollstuhl heben.


    Nur dadurch, dass ich ein Tracheostoma habe, ist tagsüber eine Pflegekraft für mehrere Stunden bei mir im Haus. Sie ist eigentlich nicht dafür zuständig, mit mir zur
    Toilette zu gehen, aber sie hilft (möglicherweise wird dies dann noch privat abgerechnet). Zusätzlich habe ich die Hilfe von meiner Familie. Was aber ist, wenn das Tracheostoma einmal entfernt wird? Wenn dann nur noch dreimal täglich eine Pflegekraft käme, wäre das jedenfalls keine Hilfe.


    Gibt es keine Möglichkeiten, mit denen ich mir selbst helfen könnte? Teilhabe ist für mich auch davon abhängig, dass ich ohne fremde Hilfe zur Toilette kann. Wenn Sie Lösungsvorschläge hätten, wäre ich sehr dankbar. Vielleicht gibt es auch Hilfsmittel, von denen ich nichts weiß.

  • Gern möchte ich Ihnen das Hilfsmittelverzeichnis vorstellen (den Link füge ich dem Beitrag nachstehend an). Die verschiedenen Hlilfsmittel sind nach Produktgruppen geordnet. In der Produktgruppe 33 finden Sie einen Überblick über verschiedene Toilettenhilfen wie bspw. höhenverstellbare Toilettensitze mit und ohne Armlehne. In der Produktgruppe 22 finden Sie Mobilitätshilfen, wie bspw. verschiedene elektrische Lifter. Das Angebot an Hilfsmitteln ist sehr vielfältig - bis hin zu so ganannten "Stehhilfen". Ich empfehle Ihnen daher, den Kontakt zu einem Pflegestützpunkt zu suchen, um sich dort kostenfrei und unverbindlich beraten zu lassen. Einen Ansprechpartner können Sie bei Ihrer Krankenkasse erfragen.


    Mitarbeiter der Pflegestützpunkte kommen auf Wunsch zu Ihnen nach Hause und beraten Sie direkt in Ihrem Wohnumfeld. So werden Sie dazu beraten, welche Hilfsmittel und auch wohnraumverbessernde Maßnahmen (bspw. für eine Rollstuhl-gerechte Wohnung) für Sie geeignet und zu beantragen sind. Die Beratung der Pflegestützpunkte macht Sie und Ihre Familie auch auf geeignete Entlastungs- und Unterstützungsangebote aufmerksam. Um die Beantragung brauchen Sie sich nicht selbst zu kümmern. Auch hier hilft Ihnen der Pflegestützpunkt.
    Wenn Sie wünschen, so können Sie sich von den Mitarbeitern des Pflegestützpunktes auch bei der Beantragung einer Pflegestufe unterstützen lassen. Wird eine Pflegestufe erfolgreich beantragt, so können Sie und Ihre Familie über das Pflegegeld und/oder die Sachleistungen professionelle Pflegeleistungen in Anspruch nehmen.


    Link zum Hilfsmittelverzeichnis
    https://www.gkv-spitzenverband…ilfsmittelverzeichnis.jsp

  • Neben den Hilfsmitteln gibt es vielleicht auch die Möglichkeit, eine längerfristige Assistenz mit Hilfe einer "besonderen Pflegekraft" nach § 65 Abs. 1 Satz 2 SGB XII abzusichern. Diese Assistenz kann Sie individuell unterstützen. Sie wird im Rahmen der Hilfe zur Pflege beim Sozialhilfeträger beantragt und über ihn finanziert; der Betrag ist nicht pauschaliert, sondern wird allein über die "Angemessenheit" konkretisiert. Voraussetzung ist allerdings - wie immer bei Sozialhilfeleistungen - dass Einkommen und Vermögen nicht ausreichen. Allerdings ist - anders als bei der Hilfe zum Lebensunterhalt - das Einkommen nicht vollständig einzusetzen. Derzeit liegt die Einkommensgrenze für eine pflegebedürftige Person bei 798 EUR plus Kosten der Unterkunft plus Familienzuschläge (derzeit 279 EUR pro unterhaltsberechtigte Person). Nur das Einkommen, das über diesem Betrag liegt, muss eingesetzt werden. Mit einer besonderen Pflegekraft ist man auf jeden Fall flexibler; hier ist auch eine Anstellung im Arbeitgebermodell möglich oder das Geld kann - anders als bei der Pflegeversicherung - im Rahmen eines persönlichen Budgets eingesetzt werden.