Diskriminierung fast blinder Menschen im Alltag, hier : Verweigerung des Rechtes auf Einsichtnahme in Belegakten des Hausverwalters unter Ausschluss der Vertrauensperson/Begleitung

  • Mein Vater ist fast blind und benötigt zur Erledigung der täglichen Schrifterfordernisse und Rechtsgeschäfte meine Hilfe als Vertrauensperson bzw. Begleiter.
    Nun liegen wir mit unserem Wohnungseigentumsverwalter im Streit, weil dieser keine korrekten Nebenkostenabrechnungen erstellt und neuerdings das Recht auf Einsichtnahme in seine Akten an seinem Geschäftssitz verweigert, indem er mir als Begleiter ein Hausverbot erteilt hat, weil ich angeblich "schlecht über ihn geredet" habe.
    Mein Vater bekommt die Unterlagen auch nicht in Kopie zugeschickt, weil der Verwalter auf ein Gerichtsurteil verweist, dass es dem Eigentümer zumutbar ist, am Geschäftssitz die Einsichtnahme vorzunehmen und nicht verlangt werden kann, dass Kopien aller Unterlagen zugeschickt werden.
    Nun kann mein Vater aufgrund seiner starken Sehbehinderung sein Recht nicht wahrnehmen, weil ich nicht dabei sein darf.
    Was kann man gegen die mutwillige Böswilligkeit dieses Verwalters tun. Bei einem Gerichtsprozess der unter Umständen Jahre dauert, wird er behaupten, es hätten ja andere Begleiter für ihn dabei sein können (mein Vater hat aber niemanden, außer mich). Gibt es eine Behörde oder jemand der einschreiten kann und ihm zu seinem Recht (evtl. schneller) verhelfen kann?


    Für konstruktive Antworten bin ich dankbar.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo talkinghead,
    Sie haben bisher keine Antworten erhalten. Unser Forum kann keine Einzelfallberatung anbieten.
    Für manche Betroffene mag ein Lesegerät mit Sprachausgabe hilfreich sein, für andere kann eine Begleitperson besser sein. Evtl. könnten Sie eine Person Ihres Vertrauens bitten, Ihren Vater zu begleiten, wenn dieser damit einverstanden ist.


    Weitere Informationen erhalten Sie auch als Angehöriger evtl. über lokale Selbsthilfegruppen oder einen Verein sehbehinderter Menschen bzw. über den bundesweiten Verband der Blinden- und Sehbehinderten Deutschlands (siehe http://www.dbsv.org).


    Freundliche Grüße