Begriffsklärung: Was ist der Unterschied zwischen barrierefreier und behinderungsgerechter Arbeitsgestaltung?

  • Ich verstehe unter einer behinderungsgerechten Gestaltung eine individuelle Gestaltung, die auf die Bedarfe eines konkreten Beschäftigten eingeht. Um ein Beispiel zu geben: eine Toilette wird so umgebaut, dass sie auch von einer Kollegin / einem Kollegen mit dem Rollstuhl genutzt werden kann. Eine barrierefreie Gestaltung ist eine allgemeine Gestaltung, bei der der Nutzerkreis nicht von vornherein feststeht. Um im Beispiel zu bleiben: die Toilette wird nicht nur so gebaut, dass sie von der Kollegin / dem Kollegen mit dem Rollstuhl genutzt werden kann, sondern auch kontrastreich gestaltet usw. usf. Im Arbeitsrecht werden beide Begriffe nicht immer einheitlich in dem von mir genannten Sinn verwendet. Deswegen ist es wichtig, im Einzefall genau zu prüfen, was jeweils gemeint ist. Wichtig ist auch: eine behinderungsgerechte Gestaltung in meinem Sinne ist einfacher zu bestimmen, weil es leichter ist festustellen, was eine konkrete Person braucht. Eine barrierefreie Gestaltung muss verallgemeinern und kann daher kaum einmal wirklich allen Menschen gerecht werden. Es muss daher konkret bestimmt werden, wann von einer barrierefreien Gestaltung gesprochen werden kann. Solche Standards sind unter Beteiligung von Menschen mit Behinderungen zu entwickeln. Sie ändern sich mit der gesellschaftlichen und technologischen Entwicklung. Solche Standards enthalten zum Beispiel die DIN-Normen zum barrierefreien Bauen.

    • Offizieller Beitrag

    Mehrere Fachbeiträge im Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht befassen sich mit juristischen Entscheidungen rund um „Behinderungsgerechte Beschäftigung“ und veranschaulichen, was diese im Einzelfall bedeuten kann: