Ausschreibungen von Hilfsmitteln müssen verboten werden!

  • Aus dem Kreis der Betroffenen erreichen mich die folgenden Forderungen. Wie wären sie gesetzlich und in Verordnungen zu verankern? Was wäre zu ergänzen? Was sollte diskutiert werden?
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    Wir fordern: Ausschreibungen von Hilfsmitteln müssen verboten werden! Kein gutes Sanitätshaus kann ein ganzes Bundesland versorgen und überall gleichzeitig vor Ort sein.
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    Wie wären diese Forderungen gesetzlich und in Verordnungen zu verankern? Was wäre zu ergänzen? Was sollte diskutiert werden?


    Das neue Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) will weiter die Vergabe von Hilfsmittelversorgungen per Ausschreibung nicht nur zulassen, sondern zur Regel machen.


    Dagegen meldet die Deutsche Apotheker Zeitung aktuell, Ausschreibungen von Impfstoffen würden künftig verboten werden. Sie hätten sich "nicht bewährt". Hier handelt es sich um industrielle Fertigprodukte.
    Bei Ausschreibungen von Hilfsmittelversorgungen geht es dagegen um langjährige Dienstleistungs- und Vertrauensverhältnisse. Das hatte der Gesetzgeber wohl nicht im Blick. Ein Vertrauensverhältnis kann man nicht ausschreiben. Sanitätshäuser sind für die Wartung über die gesamte Lebensdauer eines Produkts verantwortlich - und auch für die Feststellung, ob ihrE KundIn damit noch angemessen versorgt ist. Sie beraten, passen an, weisen ein, warten, reparieren - immer wieder.
    Hilfsmittel sind nur von außen betrachtet Sachen oder Gegenstände von gewisser Beliebigkeit. Bei manchen erschließt sich rasch auch Außenstehenden, daß ihre Anpassung notwendig hohes Vertrauen voraussetzt, wie z.B. bei einem Korsett nach Gipsabdruck oder Inkontinenzversorgung mit Urinalkondomen.


    In den Erläuterungen des Referentenentwurfs wird weiterhin fälschlich behauptet, Ausschreibungen von Hilfsmittelversorgungen stärkten den Wettbewerb. Das ist ersichtlich nicht der Fall. Ein Ausschreibungsgewinner wird zum Monopolisten für ein Jahr in einem ganzen Bundesland. Keines der miteinander im Wettbewerb stehenden ortsansässigen Sanitätshäuser kann sich auf eine Ausschreibung für ein ganzes Bundesland bewerben, denn etwa bei Klinikentlassungen oder bei Reparaturen muß man "auf Zuruf" vor Ort sein.
    Weshalb sollte es wirtschaftlich sein, die bestehenden Strukturen zu schwächen und ein neues fragwürdiges und schwer zu kontrollierendes Geschäftsmodell überhaupt erst zu schaffen?


    Sind alle rechtlichen Handlungsmöglichkeiten ausgeschöpft worden? Wie können wir die ParlamentarierInnen überzeugen, eine menschengerechte und sachgemäße Lösung für eine wirtschaftliche Versorgung zu finden?


    Das Gesundheitshandwerk ist zu geschätzt 90 % von Aufträgen der Gesetzlichen Krankenversicherung abhängig. Darf der Staat nach Belieben ein ganzes Berufsfeld aushungern? Darf er einen Teilbereich der Patientenversorgung ruinieren?
    Welche rechtliche Handhabe haben die Betroffenen (perspektivisch alle Versicherten) und ihre Verbände?
    Welche rechtliche Handhabe haben OrthopädietechnikerInnen, die es nicht verantworten können, wenn aus Fehlversorgungen Körperverletzungen
    entstehen?
    Welche rechtliche Handhabe haben ÄrztInnen mit ihrer Verantwortung für die Versorgung?


    Die Erläuterungen zum Referentenentwurf weisen auf den kausalen Zusammenhang zwischen Ergebnis-, Prozeß- und Strukturqualität hin. Ein sich immer besser qualifizierendes Gesundheitshandwerk ist notwendige strukturelle Voraussetzung für regelhaft gute Ergebnisqualität in der Hilfsmittelversorgung.
    Ausschreibungen schaffen keine gute Struktur, sondern Geschäftemacher.


    Ausschreibungen zielen in erster Linie auf "Standardversorgungen" ab. Als ob es ausreichte, daß einE PatientIn mit der ärztlichen Verordnung eines Rollators einen solchen per Post zur Selbstmontage zugestellt bekäme.
    Unter Umständen muß man jedoch erst drei oder vier verschiedene Rollatoren über jeweils mehrere Tage im Alltag erproben, um ein Modell zu finden, das als Hilfsmittel überhaupt taugt. Ungeeignete Hilfsmittel behindern Menschen.
    Ein "fliegender Händler" kann eine solche Erprobung schon rein faktisch nicht leisten.
    Ein Hilfsmittel muß immer das individuell richtige sein. Das ist der konkrete "Bedarf", den die Sozialversicherung zu decken hat.


    Der Fachausschuß Hilfsmittel der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation(DVfR) weist darauf hin, wie schwierig es ist, den richtigen Zeitpunkt
    für ein Hilfsmittel zu finden. Wer z.B. einen Rollator benötigt, ist zumeist in einer Situation, in der er/sie längst verschiedene Tricks entwickelt hat, um Beeinträchtigungen zu kompensieren - ohne sich dies anmerken zu lassen. Irgendwann reichen die Ressourcen dafür nicht mehr aus. Dann besteht typischerweise sofort ein Bedarf an Hilfsmitteln in ganz verschiedenen Lebensbereichen. Rasch helfen und Angebote machen kann einE OrthopädietechnikerIn (oder sonst kundigeR MitarbeiterIn eines Sanitätshauses) dann am besten, wenn er/sie die Person bereits kennt. Ansonstenwird es schwierig und strapaziös und kommt oft zu spät, so daß z.B. ältere Menschen - unnötigerweise! - in einer Pflegeeinrichtung landen. Eine Hilfsmittelversorgung mit langem und erfahrenem Blick spart immer Folgekosten. Und sie erhält oder führt sogar zu mehr Lebensqualität.


    Als der Patientenbeauftragte Staatssekretär Laumann gefragt wurde, wie man einen guten Pflegedienst finde, antwortete er: über Empfehlungen von Bekannten aus der Nachbarschaft.
    Ganz ähnlich ist es mit den guten Sanitätshäusern: Ob eines empfehlenswert ist, erkennen FachkollegInnen und Betroffene. Die "AnfängerInnen" merken, ob man ihnen zugewandt und engagiert begegnet, ob der/die MitarbeiterIn einen kompetenten Eindruck macht.
    Die "Profis" mit langjähriger Erfahrung differenzieren ihre Bewertungsmaßstäbe.


    Es ist sinnvoll, den Markt durch Qualität zu steuern. EinE SachbearbeiterIn, der/die eine Ausschreibung für ein ganzes Bundesland pauschal ins Internet setzt, ist zu weit weg, um sensibel für Qualität sein zu können.
    Stattdessen könnte man z.B. einen Wettbewerb anbieten wie den etablierten jährlichen um die besten Naturkostläden, um mehr Transparenz zu schaffen. Und man muß den Versicherten die "Abstimmung mit den Füßen" ermöglichen, um das allgemeine Niveau der Branche zu halten und zu heben.
    Ausschreibungen kann man zur Entwicklung neuer Produkte veranstalten, etwa eine zeitgemäße Produktgestaltung von Toilettenstühlen.


    Gibt es irgendeine juristische Handhabe, um Ausschreibungen von Hilfsmittelversorgungen zu verbieten?


    (Was wäre zu ergänzen? Was zu berichtigen?)

  • Im Wesentlichen sind Ihre Ausführungen politisch und sollten an den Gesetzgeber adressiert werden. Im Stadium "Referentenentwurf" sollten Sie sich gemeinsam mit anderen an das Bundesministerium für Gesundheit sowie an die Abgeordneten des Bundestages, vor allem im Gesundheitsausschuss wenden.
    Von den Ausschreibungen bleibt das Leistungsrecht unberührt. Schlechte Versorgung im Einzelfall muss also im Widerspruchs- und Gerichtsverfahren angegangen werden. Die Verbände können dies individuell sowie durch die Prozess-Standschaft (§ 63 SGB IX) unterstützen. Im Extremfall kann schlechte Versorgung zu Amtshaftungsansprüchen gegen die Krankenkassen führen.