Inkontinenzversorgung - Qualitätsversprechen des Spitzverband Bund Krankenkassen?

  • Guten Abend!


    Ich lese heute in der Deutschen Apotheker Zeitung, die Überarbeitung des Hilfsmittelverzeichnisses für Inkontinenzhilfen keinerleit Verbesserungen gebracht haben. Im Gegenteil, die Preise seien noch weiter abgesenkt worden. Wie kann das sein? Wer war an der Erstellung des neuen Hilfsmittelverzeichnisses beteiligt? Haben dies etwa die Krankenkassen im Alleingang geändert? Gibt es dazu Stellungnahmen von Fachverbänden? Kann man diese einsehen?


    Ein Betroffener

  • Zitat

    Ich lese heute in der Deutschen Apotheker Zeitung, die Überarbeitung des Hilfsmittelverzeichnisses für Inkontinenzhilfen keinerleit Verbesserungen gebracht haben. Im Gegenteil, die Preise seien noch weiter abgesenkt worden. Wie kann das sein?


    Das Hilfsmittelverzeichnis ist nicht mehr und nicht weniger als nur eine unverbindliche Auslegungshilfe und muss losgelöst von den Verträgen - welche die Krankenkassen ja jeweils mit den Leistungserbringern schließen - gesehen werden. Insofern kann auch dass Hilfsmittelverzeichnis nicht die Probleme lösen, die auch "schlechte" Verträge verursacht werden. Eine Überarbeitung des Hilfsmittelverzeichnisses - egal in welchen Bereichen - verbessert noch lange nicht die Versorgung.


    Zitat

    Wer war an der Erstellung des neuen Hilfsmittelverzeichnisses beteiligt? Haben dies etwa die Krankenkassen im Alleingang geändert? Gibt es dazu Stellungnahmen von Fachverbänden? Kann man diese einsehen?


    Der GKV-Spitzenverband zeichnet verantwortlich für das Hilfsmittelverzeichnis. In der Regel stimmt der GKV-Spitzenverband sich mit den Kassenartenverbänden der gesetzlichen Krankenkassen ab. Gemäß § 139 SGB V ist vor einer Weiterentwicklung und Änderungen der Systematik und der Anforderungen des Hilfsmittelverzeichnisses den Spitzenorganisationen der betroffenen Hersteller und Leistungserbringer Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben; die Stellungnahmen sind dann in die Entscheidung einzubeziehen. Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass sich der GKV-Spitzenverband bei der Erstellung / Fortschreibung von Produktgruppen durch den Medizinischen Dienst (MDS / MDK) beraten lässt. Dies ist aber nicht vorgeschrieben. Ob der GKV-Spitzenverband dann die Beratungsergebnisse umsetzt oder auch nicht, liegt wiederum in seinem Ermessen. Fazit: Im Großen und Ganzen erstellt und verantwortet der GKV-Spitzenverband das Hilfsmittelverzeichnis alleine.