Persönliche Unterstützung beim Leben in der eigenen Wohnung

    • Offizieller Beitrag

    Beispiel aus dem Bereich Assistenz1


    Person X benötigt eine Unterstützung im Bereich der Haushaltsführung. Die Person möchte die Aufgaben im Haushalt möglichst selbstständig umsetzen, benötigt dafür z.B. ein Training um die Einkäufe zu planen, zu tätigen und zu lagern. Dabei verliert sie alleine den Überblick, benötigt also eine mehrfache Wiederholung der Abläufe und ggf. Hilfestellungen in Form von „Eselsbrücken“, gemeinsam erarbeiteter Trainingsplan. Bei Vorrang von (Hilfe zur) Pflege nach dem neuen Entwurf (§ 91 Absatz 3 SGB IX – neu), würden die pädagogische Arbeit und der Ausbau der Selbstständigkeit wegfallen, reine Übernahmetätigkeit durch einen Pflegedienst verhindert Selbstbestimmung.


    Aktuelles Teilhaberecht

    Ambulante Unterstützung durch Fachkraft zum Erlernen von Fähigkeiten im Haushalt/autarke Lebensführung (angepasst an die gegebenen Rahmenbedingungen im Wohnumfeld).


    Teilhaberecht nach BTHG-Entwurf


    Reine Übernahme der Tätigkeit ohne Möglichkeit für den Leistungsnehmer, die Aufgaben selbstständig zu erlernen und zu erledigen. Verlust von Selbstbestimmung; Abhängigkeit wird verstärkt; Behinderung nach ICF-Verständnis verschärft sich. Verlust von Teilhabe und Reduzierung von Unterstützung hin zu ausschließlicher Versorgung. Verlust von Wunsch und Wahlrecht.



    Dieses Beispiel wurde eingereicht durch Dr. Volker Anneken, Geschäftsführer Forschungsinstitut für Inklusion durch Bewegung und Sport (FIBS) gGmbH an der Deutschen Sporthochschule Köln, und Katharina Sauerland.
    FIBS gGmbH ist eine Gesellschaft der Gold-Kraemer-Stiftung, der Lebenshilfe NRW und der Deutschen Sporthochschule Köln mit dem Ziel, die Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen zu erforschen und zu fördern.



    [1] Unter „Assistenz“ wird in diesem Zusammenhang nicht nur die „persönliche Assistenz“ verstanden, sondern eine grundlegende persönliche Unterstützung, die, je nach Bedarf, sowohl einen reinen assistierenden Charakter hat („meine Assistenz ersetzt mir Arme und Beine“) als auch eine pädagogische Fachkraft, die durch bestimmte Fördermaßnahmen eine Hilfe zur Selbsthilfe darstellt.