Wegbegleitende Assistenz

    • Offizieller Beitrag

    Beispiel aus dem Bereich Assistenz1


    Person X (Rollstuhlfahrer mit geistiger Behinderung) möchte im Ort regelmäßig an einem Freizeitangebot teilnehmen. Dazu nutzt er in Begleitung einer Assistenz den ÖPNV. Er möchte den Weg irgendwann selbstständig bewältigen, dazu ist ein Verkehrstraining und Einüben der Wegstrecke notwendig. Wenn Pflege Vorrang hat, würde an dieser Stelle der fördernde Charakter einer pädagogischen Begleitung entfallen. Eine reine Wegeassistenz, wie bei einer zusätzlichen Betreuungsleistung, die bspw. den Rollstuhl schiebt oder die Führung über die Strecke übernimmt, verhindert eine selbstbestimmte Art der Mobilität.


    Aktuelles Teilhaberecht


    Je nach individuellem Bedarf kann eine pädagogische Unterstützung zum Erlernen eines konkreten Weges notwendig sein (ggf. abnehmende Hilfe zur Selbstbestimmung und Unabhängigkeit; durch Fachleistungsstunden).


    Teilhaberecht nach BTHG-Entwurf


    Bei Vorrang von (Hilfe zur) Pflege (§ 91 Absatz 3 SGB IX – neu) ist lediglich Verrichtung, maximal Anleitung, vorgesehen. Es findet keine pädagogische Förderung statt, sondern es erfolgt eine reine Übernahme der Tätigkeit durch die assistierende Person. In diesem Fall eine reine Transportbegleitung, ohne Trainingseffekt. Keine Möglichkeit für den Leistungsnehmer, die Inhalte selbstständig zu erlernen. Verlust von Selbstbestimmung.


    Dieses Beispiel wurde eingereicht durch Dr. Volker Anneken, Geschäftsführer Forschungsinstitut für Inklusion durch Bewegung und Sport (FIBS) gGmbH an der Deutschen Sporthochschule Köln, und Katharina Sauerland.
    FIBS gGmbH ist eine Gesellschaft der Gold-Kraemer-Stiftung, der Lebenshilfe NRW und der Deutschen Sporthochschule Köln mit dem Ziel, die Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen zu erforschen und zu fördern.


    [1] Unter „Assistenz“ wird in diesem Zusammenhang nicht nur die „persönliche Assistenz“ verstanden, sondern eine grundlegende persönliche Unterstützung, die, je nach Bedarf, sowohl einen reinen assistierenden Charakter hat („meine Assistenz ersetzt mir Arme und Beine“) als auch eine pädagogische Fachkraft, die durch bestimmte Fördermaßnahmen eine Hilfe zur Selbsthilfe darstellt.