Assistenz - Entwicklung und Aussichten

    • Offizieller Beitrag

    Thesen aus dem Bereich Assistenz1

    • Die Aufgabe der Assistenzkräfte wird sich von Unterstützung selbstbestimmter Lebensführung zur hin zur reinen Versorgung verändern.
    • Es besteht die Gefahr, dass die Notwendigkeit von qualifiziertem Personal nicht mehr so große Beachtung findet, was u. U. zu einer geringeren Qualität der Arbeit führt. Dies führt zu gewollter Kostenreduzierung (Verringerung von Personalaufwendungen) zu Ungunsten der Leistungsnehmer. Neueinsteigende Leistungserbringer sind durch Deckelung der Vergütungssätze (angestrebtes unteres Drittel der bisher bekannten Preisspanne) massiv dazu aufgefordert, ihre Kosten gering zu halten. Ein Preisdumping wird die logische Konsequenz sein, da sich das „untere Drittel“ ständig selbst nach unten regulieren wird.


    Aktuelles Teilhaberecht

    • Bei Anspruch auf Eingliederungshilfe kann entweder nach dem Arbeitgebermodell eine oder mehrere freigewählten Assistenz(en) eingestellt werden oder es wird im ambulanten Bereich ein Dienst damit beauftragt. Ziel ist die Teilhabe.
    • Je nach individuellem Bedarf ist die Fachlichkeit (z.B. pädagogische Qualifikation) der Assistenz-Person einerseits von großer Bedeutung. Andererseits hat der Leistungsnehmer auch ein Anrecht auf Nicht-Fachlichkeit des Personals. Ein Mindestmaß an benötigten Fähigkeiten (angelehnt an den individuellen Bedarf des Leistungsnehmers) ist Grund-voraussetzung für die assistierende Tätigkeit.


    Teilhaberecht nach BTHG-Entwurf

    • Bei der angestrebten Veränderung der Zielgruppe der Anspruchsberechtigten und Vorrang der Pflege liegt der Fokus nicht mehr auf den individuellen Inhalten, sondern der Bedarf wird auf Versorgung reduziert.
    • Bei Vorrang von Pflege steht die persönliche Entwicklung und Entfaltung von Selbstbestimmung i.d.R. im Hintergrund.


    Dieser Beitrag wurde eingereicht durch Dr. Volker Anneken, Geschäftsführer Forschungsinstitut für Inklusion durch Bewegung und Sport (FIBS) gGmbH an der Deutschen Sporthochschule Köln, und Katharina Sauerland.
    FIBS gGmbH ist eine Gesellschaft der Gold-Kraemer-Stiftung, der Lebenshilfe NRW und der Deutschen Sporthochschule Köln mit dem Ziel, die Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen zu erforschen und zu fördern.



    [1] Unter „Assistenz“ wird in diesem Zusammenhang nicht nur die „persönliche Assistenz“ verstanden, sondern eine grundlegende persönliche Unterstützung, die, je nach Bedarf, sowohl einen reinen assistierenden Charakter hat („meine Assistenz ersetzt mir Arme und Beine“) als auch eine pädagogische Fachkraft, die durch bestimmte Fördermaßnahmen eine Hilfe zur Selbsthilfe darstellt.