In dem Entwurf des Bundesteilhabegesetzes ist von einer Stärkung des SGB IX die Rede. Ich vermisse hier explicit die Stärkung der Rechte der Schwerbehindertenvertretung. Meines Erachtens ist eine Verbesserung der Wirksamkeit des Gesetzes zum Wohle schwerbehinderter Menschen nur zu erreichen, wenn die Rechte der Schwerbehindertenvertretung signifikant gestärkt werden. Dafür ist es erforderlich, dass z.B. seitens des Arbeitgebers unterlassene Beteiligungen sanktioniert werden. Bei einer nicht erfolgten Beteiligung sollte es in der Folge gesetzlich untersagt sein die Maßnahme umzusetzen.
Stärkung der Schwerbehindertenvertetung
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