Erfahrungen aus der Praxis: typische Probleme

  • BEM wird bei uns bereits seit mehreren Jahren praktiziert.
    Ich bin von Anfang an bei uns dabei (rund 1700 Mitarbeiter/Beschäftigte).
    Von daher könnte ich eine längere Liste aufstellen, ...nenne aber nur Beispiele...:


    - Bereitschaft zur Inanspruchnahme; Wie sind die Anschreiben formuliert (abschreckend, anklagend?)? Sind Vorgespräche/ Beratung erfolgt oder gar nicht in Anspruch genommen? Häufig haben die Betroffenen "Angst". Oft fehlt auch das Vertrauen - man kannte unangenehme "Rückkehrgespräche" und kann sich nicht vorstellen, dass BEM (mit denselben Beteiligten?) anders laufen könnte
    - Beteiligte im BEM-Integrationsteam; gibt es ein oder mehrere feste Teams? wen möchte der Kollege drin haben/ wen nicht? Sind sich alle ihrer Rolle bewusst? können sie die "eigentliche" Rolle ablegen und sich wirklich neu einfinden? Oft steht oder fällt es mit den Beteiligten
    - Terminfindung; mehrere Beteiligte, alle in unterschiedlichen Tätigkeiten zum Teil an unterschiedlichen Orten - zeitnah einen Termin zu finden ist meist "sportlich"
    - wer oder was ist das Problem; ist es das System, welches Kollegen erkranken lässt? der Druck? Die Führungskraft? Lässt sich daran etwas ändern?
    - Einsatzmöglichkeiten; lässt sich die Arbeit so organisieren, dass der Kollege weniger ausfällt? Inwieweit lässt sich das im Team auffangen? Kann man das primäre Ziel (den Koll. auf SEINEM Arbeitsplatz entsprechend weiter zu beschäftigen) realisieren? Alternativen?
    - Anzahl der Fälle; je mehr laufende Fälle, umso schwieriger wird es.
    - Dauer des Verfahrens häufig müssen mehrere Gespräche geführt werden, dann ändert sich etwas beim Kollegen oder der Organisation oderoderoder



    ...Wie gesagt, nur eine Auswahl...

  • Der Beitrag von "Kamminsche" listet die möglichen Schwierigkeiten bereits ziemlich umfassend auf. Ergänzend will ich hier die "Stufenweise Wiedereingliederung" erwähnen. Häufig nimmt der Rehaträger (hier in der Regel die Krankenkasse) keinen direkten Kontakt mit dem Betrieb auf, es fehlt der Kontakt des behandelnden Arztes mit dem Betriebsarzt usw.
    Wenn es dann nach der Stufenweisen Wiedereingliederung heißt, dass die Krankengeldzahlung eingestellt wird, weil der/die Beschäftigte arbeitsfähig sei, sind die Beteiligten oft ratlos. Kann die bisherige Tätigkeit noch nicht ausgeübt werden, sollte man sich sofort an die Krankenkasse wenden. In der Arbeitshilfe zur Stufenweisen Wiedereingliederung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation ist umfassend beschrieben, zu welchem Vorgehen sich die Träger der Rehabilitation verpflichtet haben. Wenn das nicht eingehalten wurde, lässt sich damit gut ein Widerspruch formulieren. Die Arbeitshilfe steht auf der Website der BAR zum Download: http://www.bar-frankfurt.de

  • Aus meiner langjährigen Erfahrung als CDMP, Anwältin und Mediatorin sehe ich ein wesentliches Defizit in vielen BEM-Verfahren darin, dass die Betroffenen (AG und AN) zwar sehr darauf bedacht sind, die Formalitäten einzuhalten - so gibt es z.B. hervorragende BVs, Arbeitshilfen, Ansprechpartner und Informationen-, wenn es jedoch um die Umsetzung im Einzelfall geht, bleiben die Maßnahmen meist in einem Planungsstadium stecken. Vor evtl. erforderlichen umfangreichen Maßnahmen schrecken sowohl AG als auch AN zurück. Das BEM wird dann beiderseits zu Unrecht als wenig effektives, förmliches Übel empfunden.


    Auch nutzen nur sehr wenige AG das BEM als Indikator für Optimierungsbedarf, um ihr Unternehmen zukunftssicher zu machen. Der Evaluationsvorgang geht leider oft ins Leere. Hier ist meiner Meinung nach viel mehr Potential.