Förderbekanntmachungen des G-BA zu neuen Versorgungsformen und der Versorgungsforschung für 2017

    • Offizieller Beitrag

    Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat am Montag in Berlin die ersten drei Förderbekanntmachungen für das Jahr 2017 auf seinen Internetseiten veröffentlicht. Zu neuen Versorgungsformen und der Versorgungsforschung können themenoffen ab sofort Projektanträge gestellt werden, ebenso Anträge zur Evaluation von Selektivverträgen.


    Nähere Informationen zu den Förderbekanntmachungen sowie zu den Anforderungen, die an die Anträge gestellt werden, sind im Leitfaden sowie den Allgemeinen Nebenbestimmungen zu finden. Der mit der Abwicklung der Fördermaßnahmen beauftragte DLR Projektträger bietet individuelle Beratungen sowie Web-Seminare an. Das Einreichen der Anträge erfolgt ausschließlich über das Internet-Portal des Projektträgers in elektronischer Form.


    In der zweiten Märzhälfte 2017 folgt die Entscheidung über die Förderfähigkeit der in 2016 eingereichten Projekte zur zweiten Förderwelle der neuen Versorgungsformen. Die Veröffentlichung weiterer Förderbekanntmachungen zum themenspezifischen Bereich ist für den Spätsommer 2017 geplant.


    Details zu Förderbekanntmachungen:

    (Quelle: G-BA, Pressemitteilung vom 20.02.2017)