Ist eine Stufenweise Wiedereingliederung auch im Rahmen einer längeren Qualifizierungsmaßnahme möglich?

    • Offizieller Beitrag

    Bereits auf der Umfrageplattform Tricider wurde diese Frage kommentiert:


    • Das fände ich wichtig zu klären, weil die Träger ihre Leistungen gerne abgrenzen. Krankheiten, OPs können schließlich in vielen Lebenslagen auftauchen. null


    Anmerkung der Moderation: Für diese Frage haben 5 User gestimmt.

  • Wenn es sich bei der angesprochenen Qualifizierungsmaßnahme um eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation) eines Rehabilitationsträgers nach § 33 Abs. 3 Nr. 3 oder 4 SGB IX handelt, geht es geneau genommen nicht um eine stufenweise Wiedereingliederung, sondern um die flexible Gestaltung der beruflichen Rehabilitation auf Grund der eingetretenen Arbeitsunfähigkeit. Die Verantwortung bleibt dann beim leistenden Rehabilitationsträger. Eine solche Gestaltung ist für alle Beteiligten günstiger als der Abbruch der Teilhabeleistung und sollte daher gewählt werden.

  • Das wäre meines Erachtens nur im jeweiligen Einzelfall mit dem Maßnahme- und Leistungsträger zu klären. Ich gebe aber zu bedenken, dass in Qualifizierungsmaßnahmen in einem zeitbegrenzten Rahmen ein Qualifizierungsziel erreicht werden soll. Zeitweise krankheitsbedingte Unterberechungen gefolgt von stufenweisen Eingliederungsschritten zurück in die Qualifizierungsmaßnahmen können bezogen auf das Lernziel für den/die Betroffene/n zu einer sehr großen Hürde anwachsen sofern eine Maßnahmeverlängerung nicht in Aussicht ist.