Im öffentlichen Dienst, der eigentlich Vorbild für die Inklusion sein sollte, hakt es an vielen Stellen. So gibt es in öffentlichen Gebäuden der Kommunen und des Bundes meist nur ein Behinderten-WC, dass von Kunden und Beschäftigten gemeinsam zu nutzen ist. Für mehrgeschossige Gebäude gilt dies auch.
Warum greift hier nicht die "Barrierefreiheit" ? Beim Bundesfinanzminister gab es keine Probleme mit seiner leidensgerechten Arbeitsplatzausstattung - Wie geht das konform mit dem BGleiG?
Warum greift hier nicht die "Barrierefreiheit" ? Beim Bundesfinanzminister gab es keine Probleme mit seiner leidensgerechten Arbeitsplatzausstattung - Wie geht das konform mit dem BGleiG?