Wie können IT-Systeme und digitale Inhalte auf Menschen mit verschiedenen Einschränkungen abgestimmt werden?

  • Verschiedene Einschränkungen bedeuten verschiedene Möglichkeiten mit IT-Systemen zu interagieren. Wie kann es gelingen, dass zh.B. auch Menschen mit Lerneinschränkungen oder solche mit langsamerer Auffassungsgabe nicht digital abgehängt werden. Heutige Systeme werden immer komplexer und ändern sich immer rascher. Wie können also die verschiedenen Menschen in die Informationssysteme eines Unternehmens integriert werden und welche rechtlichen Auswirkungen hat dies möglicherweise?

  • Rechtlich ist dies die Frage nach der Barrierefreiheit von Informationstechnik. Diese ist nicht nur für die Wahrnehmung durch Sinnesbehinderte wichtig, sondern auch für Menschen mit Lernschwierigkeiten, die durch einfache Sprache und universelles Design einzubeziehen sind. Barrierefreie Arbeitsplätze für schwerbehinderte Beschäftigte sind nach § 3 Arbeitsstättenverordnung geboten. Ein menschen- und beschäftigtengerechtes Innovationstempo sollte Gegenstand der Konsultationen der Schwerbehindertenvertretung, des Betriebsrats und des Arbeitsschutzausschusses sein.