Psychische Erkrankungen wie z.B. Depressionen können handlungsunfähig machen. Was passiert, wenn ein betroffener Auszubildender nicht am Arbeitsplatz oder in der Berufsschule erscheint und auch keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen schickt? Insbesondere, wenn dem Arbeitgeber (vermutlich) die Beeinträchtigung nicht bekannt ist. Gibt es hierzu Erfahrungen, wie Betroffene und Betriebe mit dieser Situation umgehen, praktische Ansätze? Kann die Arbeitsunfähigkeit auch rückwirkend festgestellt werden?
Dies ist eine Impulsfrage vom Team. Interessierte können nach Anmeldung eigene Fragen zur Diskussion stellen.
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