Ausbildung Behinderter zu selten im Betrieb

    • Offizieller Beitrag

    Es gibt auch die Möglichkeit, schwerbehinderte Auszubildende auf je zwei Pflichtarbeitsplätze anzurechnen.
    Ist es evtl. ein Widerspruch, zu versuchen, das Recht auf Teilhabe am Arbeitsleben mithilfe finanzieller oder andere Anreize umzusetzen?

  • Es gibt auch Möglichkeit, schwerbehinderte Auszubildende auf je zwei Pflicht­ar­beits­plät­ze anzurechnen.


    Dass die jetzige Ausgleichsabgabe den unwilligen Arbeitgeber so wenig motiviert liegt wohl auch daran, dass er seine gesamte Abgabe von seiner Steuer als "Betriebsausgabe" absetzen kann und zwar in voller Höhe, weiß jeder Steuerberater und sagt das BVerfG: Der Unwillige wird also sozusagen für seine Rechtsbrüche sogar noch vom Finanzamt steuerlich dafür "gefördert" bzw. begünstigt, wenn er systematisch keine Schwerbehinderten einstellt. Das heißt: Je geringer die Quote, desto höher die Steuerersparnisse!


    Die Antriebs- bzw. Ausgleichsfunktion der Abgabe erscheint daher marginal, wenn jeder Unternehmer sie großteils je nach Steuersatz gleich wieder ganz legal von Unternehmenssteuer abziehen kann :( Diese steuerliche Subvention ist kontraproduktiv!

  • Naja, die Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgabe hat steuersystematische Gründe. IDie Ausgleichsabgabe aus den Betriebsausgaben steuerlich herauszunehmen ist vor Jahren mal im Rahmen eines der vielen Gesetzgebungsverfahren versucht worden. Aus eher technischen Gründen wurde das abgelehnt vom Finanzministerium.
    Aber eines ist klar: Netto wird trotzdem immer eine Ausgleichszahlung fällig. Die steuerliche Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgabe erspart diesen Unternehmen nur den kleinern Teil das fälligen Ausgleichsabgabe.