Verzahnte Ausbildung mit Berufsbildungswerken (VAmB)

  • Der Trend geht weg von pauschalisierten Leistungen hin zu individueller Ausbildungsunterstützung. Das ist auch nötig: junge Menschen mit Behinderungen wollen ihre berufliche Zukunft zunehmend selbst bestimmen und legen immer häufiger Wert auf eine betriebsnahe Ausbildung. Für viele ist dieser Weg jedoch aufgrund der hohen betrieblichen Anforderungen oder der Schwere ihrer Behinderung oftmals nicht möglich. Für sie gibt es die Verzahnte Ausbildung mit Berufsbildungswerken (VAmB). In den BBW macht dieses Modell bereits ein Fünftel aller Ausbildungen aus, mit steigender Tendenz. Dabei werden bis zu 18 Monate der Ausbildung in Betrieben außerhalb des BBW absolviert und durch individuelle Unterstützungsleistungen seitens der BBW ergänzt. Dies ist für alle Beteiligten ein Gewinn: Die jungen Auszubildenden sammeln wertvolle betriebliche Erfahrungen und steigern ihre Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt. Die Unternehmen gewinnen motivierte, verlässliche Fachkräfte und steigern die Vielfalt ihrer Belegschaft. Für Jugendliche, die aufgrund der Schwere ihrer Beeinträchtigung keine verzahnte Ausbildung absolvieren können, bieten die Berufsbildungswerke Ausbildungen in über 200 Berufen an. Auch hierzu gehören in jedem Fall 26 Wochen Praktikum in einem Betrieb.

  • Die Verzahnte Ausbildung ist ein wichtiger Baustein in der Ausbildung behinderter junger Menschen und bereits seit 2004 gesetzlich verankert. Die rechtliche Grundlage findet sich in § 35 Abs. 2 SGB IX und ab 1.1.2018 in § 51 Abs. 2 SGB IX.