Die sperrige Genehmigungsfiktion des § 13 Abs. 3 a Sozialgesetzbuch V.

  • Die Bedeutung des rechtskräftigen Urteils des Sozialgerichts Aachen vom 07.07.2015 - S 13 KR 315/14, Stichwort: "Die subjektive Erforderlichkeit einer Hörgeräteversorgung" (Beitrag A11-2015, Anm. d. Red.), mit Anmerkung von RA Robert Weber, vom 28.10.2015, sowie mein Beitrag vom 11.09.2017,verdeutlichen offensichtlich nicht, die Brisanz des Urteils.
    Mein Widerspruchsverfahren mit der gesetzlichen Krankenkasse XY (Name der Kasse von der Redaktion entfernt, Anm. d. Red.) hat ebenfalls erkennbar, diese für Laien sehr schwer verständliche Genehmigungsfiktion zum Inhalt. Die XY hat meinen Hörversorgungsantrag vom 18.09.2017, erst nach über acht Wochen, am 20.11.2017, ablehnend beschieden.
    Warum ich den Begriff "sperrig" gebrauche, liegt darin, dass der Verfahrensablauf, hinsichtlich des Vertrags den die XY abgeschlossen hat, mit dem Verband der Hörakustiker "bihar", in einem ganz wesentlichen Punkt abweicht von dem Generalvertrag, den die z. B. eine andere Krankenkasse (geändert, Anm. d. Red.) ihrerseits, mit dem Hörakustikerverband abschloss.
    ich mein, es muss die Aufgabe dieses Forums sein, hier Licht zu bringen, und die einzelenen Verträge juristisch zu beleuchten.
    Die juristische Sprachregerlung der oben erwähnten Genereralverträge ermöglicht es dem normalen Schwerhörigen nicht, diesen "Gesetzesdschungel" erfolgreich durchzuwandern.


    Die Fa. XX (geändert, Anm. d. Red.) hatte es abgelehnt, mir den Generalveretrag auszuhändigen, den ihr Hörakustikerverband "bihar" mit dem Ersatzkrankenkassenverband, dem die XY zugehört, auszuhändigen.
    ich hoffe, dass ich mit meinem Appell möglichst viele Betroffene, auch wenn sie bereits gezahlt haben,'aufmerksam' machen kann.
    Es gibt eine Vier-Jahresfrist,§ 44 SGB X, nach der die abschlägigen Bescheide, erst rechtskräftig werden. Also, nur Mut!
    Fragt eure Rechtsschutzgeber, wie Gewerkschaften, Sozialverbände oder Sozialrechtsanwälte und Sozialrechtsanwältinnen. Gerhard Becker


    Anm. d. Red.: Dieser Beitrag wurde aus dem Forum "Strategien der beruflichen Reha" in "Ihr Reha-Thema" verschoben. Namen von Dritten wurden verallgemeinert.