Mehr über das Thema "Fragen zur SBV-Wahl"

    • Offizieller Beitrag

    Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) ist ein wichtiger Wegbereiter für Inklusion am Arbeitsplatz. Doch in vielen Betrieben und Dienststellen mit schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten gibt es sie nicht. Im Herbst finden deutschlandweit die turnusgemäßen SBV-Wahlen statt. Fragen zur Wahl der SBV wurden vom 19. Juni bis 11. Juli 2018 hier bei „Fragen – Meinungen – Antworten zum Rehabilitations- und Teilhaberecht“ gestellt und mit Experten erörtert. Die Online-Diskussion richtete sich an Vertrauenspersonen und ihre Stellvertreter/-innen, schwerbehinderte und gleichgestellte Beschäftigte, Betriebs- und Personalräte sowie Praktiker/-innen, bspw. in Personalabteilungen, Verbänden und Integrationsämtern.


    Die SBV fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in Betrieben oder Dienststellen, vertritt ihre Interessen und steht ihnen beratend zur Seite. Sie überwacht die Einhaltung des geltenden Rechts, geht Anregungen oder Beschwerden nach und ist vom Arbeitgeber vor einer Kündigung von schwerbehinderten Beschäftigten zu informieren und anzuhören. Trotz ihrer wichtigen Rolle ist die SBV nicht in allen Betrieben oder Dienststellen mit mindestens fünf schwerbehinderten Beschäftigten eine Selbstverständlichkeit. Das kann verschiedene Ursachen haben. Mitunter sind die formalen Abläufe der SBV-Wahl eine große Herausforderung.

    • Welches Wahlverfahren ist vorzubereiten?
    • Wie sind die getrennten Wahlgänge für Vertrauenspersonen und ihre Stellvertreter/-innen durchzuführen?
    • Welche Fristen sind zu beachten?
    • Und wer unterstützt die Wahlvorstände dabei, die Barrierefreiheit der Wahl sicherzustellen?

    Diese und weitere Themen wurden unter folgendem Link diskutiert: Fragen zur Wahl der Schwerbehindertenvertretung. Forennutzer/-innen konnten sich mit ihren Fragen und Meinungen an der Diskussion beteiligen. Das Forum ist inzwischen für neue Beiträge geschlossen, aber die Diskussion ist weiterhin öffentlich nachlesbar.


    Die teilnehmenden Experten:

    • Nils Bolwig (Gewerkschaftssekretär/Vorstand IG Metall, Frankfurt)
    • Prof. Franz Josef Düwell (Vorsitzender Richter a. D. am Bundesarbeitsgericht und Honorarprofessor an der Universität Konstanz)
    • Prof. Dr. Wolfhard Kohte (Zentrum für Sozialforschung Halle e. V. an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg),
    • Ass. iur. Matthias Liebsch (Zentrum für Sozialforschung Halle e. V. an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg)
    • Rolf Milting (Vertrauensperson schwerbehinderter Menschen, Kühne + Nagel, Hamburg, Verbandsmitglied VERDE Verband der Vertrauenspersonen in Deutschland e. V.)

    Weitere Hinweise:

    • Die Diskussion wurde im Anschluss in einem Fachbeitrag zusammengefasst und im Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht unter http://www.reha-recht.de veröffentlicht: Fachbeitrag D34-2018
    • Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) beantwortet in einer neuen WEB-APP WahlNavi zahlreiche Fragen zur SBV-Wahl und stellt einen Wahlkalender zur Verfügung - darüber hinaus finden sich verschiedene Wahl-Formulare online.