Nach Auskunft unseres Wahlvorstandes ist es möglich, gleichzeitig als Vertrauensperson und als Stellvertreter zu kandidieren.
Stelle mir hier die Frage, ob es zulässig ist, für beide Wahlgänge eine Einverständnisserklärung abzugeben.
Wäre gut, hier eine eindeutige Aussage zu erhalten, warum eine Doppelkandidatur möglich ist oder ist die Auskunft des Wahlvorstands ggf. falsch?
Stelle mir hier die Frage, ob es zulässig ist, für beide Wahlgänge eine Einverständnisserklärung abzugeben.
Wäre gut, hier eine eindeutige Aussage zu erhalten, warum eine Doppelkandidatur möglich ist oder ist die Auskunft des Wahlvorstands ggf. falsch?