Welche Unterstützung ist notwendig, damit mehr SBV-Wahlen durchgeführt werden?

    • Offizieller Beitrag
    • Gibt es hierzu erfolgreiche Kampagnen, um die Bedeutung einer Schwerbehindertenvertretung ins Bewusstsein zu bringen?
    • Und welche Hindernisse sind noch zu überwinden, um die Durchführung einer SBV-Wahl zu erleichtern?


    Dies ist eine Impulsfrage des Teams

  • Es gibt noch viele "weiße Flecken" auf der Landkarte möglicher Schwerbehindertenvertretungen. Hier liegt zunächst eine Aufgabe der Betriebs- und Personalräte, die nach § 176 S. 2 SGB IX auf die Wahl von Schwerbehindertenvertretungen hinzuwirken haben. Sie können zu diesem Zweck in der allgemeinen Betriebs- oder Personalversammlung im dritten Quartal für die Wahl einer SBV werben. Wenn sie damit auf Resonanz stoßen, können sie dann im vereinfachten Wahlverfahren nach § 19 Abs. 2 SchwbVWO zur Schwerbehinderten-Wahlversammlung einladen. Wir würden es sehr begrüßen, wenn dieser rechtlich und politisch eindeutige Zusammenhang auch als regelmäßiges Thema bei den Schulungen von Betriebs- und Personalräten aufgenommen wird.
    Ein anderer möglicher Akteur ist die Gesamtschwerbehindertenvertretung (GSBV). Es gibt einige größere Unternehmen, in denen zwar eine GSBV besteht, weil in einigen Betrieben eine SBV gewählt worden ist, aber in anderen Betrieben eine SBV fehlt. Hier kann die GSBV nach §§ 180 Abs. 6, 178 Abs. 6 SGB IX zu einer Schwerbehindertenversammlung in dem sbv-losen Betrieb einladen, in der über die Rechte einer SBV informiert und für eine solche Wahl geworben wird. Wenn sie damit auf Resonanz stößt, kann wiederum nach § 19 SchwbVWO zu einer Wahlversammlung eingeladen werden.
    In der Praxis funktionieren diese Möglichkeiten am besten, wenn BR/PR und GSBV oder KSBV im Vorfeld einer solchen Versammlung zusammenarbeiten. Oft gibt es betriebsnahe Themen (vom Personalabbau bis zum Arbeitsschutz), die so anschaulich sind, dass die Bedeutung der Wahl einer SBV "auf der Hand liegt".