Teilhabe verweigerung der Krankenkassen und rententräger der Knappschaft Bahn See

  • Öffentlicher- Pressebericht der Pressestelle des VdK – Verbandes Berlin Brandenburg "Ich möchte auf jeden Fall wieder arbeiten"VdK-Rechtsberatung klagt gegen Teilhabeverweigerung durch Knappschaft-Bahn-See und BA. Christiane Akinci und das Team der Rechtsberatung des VdK Berlin-Brandenburg stehen bei allen Fragen des Sozialrechts zur Seite. | © VdKImmer wieder vertritt die VdK-­Rechtsberatung Mandanten vor dem Sozialgericht, die Probleme mit der Kranken- und Rentenversicherung haben. Wie im aktuellen Fall von Dietmar Glombitza, dem die Kostenübernahme für die notwendige Unterstützung verweigert wird, um nach einer Beinamputation wieder arbeiten zu können.Das ganze Verfahren ist voller Widersprüche: Als Dietmar Glombitza im November 2016 das Bein amputiert werden muss, steht er ausgerechnet kurz vor der Arbeitslosigkeit. Für ihn ist jedoch immer klar, dass das kein Hindernis sein sollte, wieder zu arbeiten, weiter am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.Nach nicht mal zwei Monaten steigt er, unterstützt von einer sogenannten Interimsprothese, in die U-Bahn, um sich persönlich bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) arbeitslos zu melden. Seine Ansage dort:„Ich möchte auf jeden Fall wieder arbeiten. Wenn möglich in meinem Beruf als Kraftfahrer, sonst auch anderweitig.“Doch ein Rehabilitationsantrag bei seinem Rententräger im Dezember 2016, der bei einer schnellen Rückkehr in den ersten Arbeitsmarkt helfen soll, wird in einen Rentenantrag umgewandelt. Und das ist der Anfang einer Odyssee mit seiner Renten- und Krankenversicherung Knappschaft-Bahn-See und der BA.Die Rentenversicherung überweist dem gelernten Matrosen stur die ungewollte Rente. Und auch die Krankenkasse stellt sich quer und verweigert ihm die Kostenübernahme für ein teureres elektronisch gesteuertes Rheo-XC-Kniegelenk, das ihm sehr wahrscheinlich ermöglichen würde, wieder Vollzeit arbeiten zu können. Bei einem ersten Test kam Dietmar Glombitza bereits sehr gut mit dem Rheo XC-Kniegelenk zurecht. | © Dietmar GlombitzaDie Rentenversicherung verweigert einen Weiterbildungsschein für eine Umschulung im Sicherheitsgewerbe. Eine Übernahme in eine Anstellung wäre Dietmar Glombitza nach erfolgreichem Abschluss garantiert. Außerdem wartet er noch auf Zahlungen von Arbeitslosengeld (ALG) von der BA, die ihm für die Zeit zwischen Krankengeldbezug und Aufnahme einer neuen Tätigkeit zustehen.Alle Träger berufen sich auf ein Gutachten der Krankenkasse vom Juni 2017, das besagt, dass der Versicherte nicht laufen könne und somit nicht erwerbsfähig sei. „Dabei bin ich doch mit dem öffentlichen Nahverkehr zu dem Gutachter hingefahren“, so der 56-Jährige. Alle weiteren Anstrengungen und Nachweise, die Glombitza erbringt, beeindrucken die Sozialversicherungsträger nicht.Ein fachchirurgisches Gutachten von der Berufsgenossenschaft für Handel und Warenlogistik im Oktober 2017 bescheinigt Dietmar Glombitza, dass er sich erstaunlich gut, sowohl mit bestehenden Unfallfolgen als auch der Oberschenkelamputation arrangiert hat. Denn auch das rechte Bein ist, in Folge eines Unfalls im Jahr 2001, lädiert. Trotzdem resümiert der ärztliche Gutachter, dass Glombitza in der Lage sei, als Chauffeur tätig zu sein. Und: „Es ist durchaus möglich, dass der Versicherte eine noch weiter verbesserte Leistungsfähigkeit bis vollschichtiger täglicher Arbeitsbelastung erreichen kann, wenn er mit einer besser angepassten modularen Oberschenkelprothese links versorgt wird.“Bessere ProtheseMit der Interimsprothese ist Dietmar Glombitza schon öfter schwer gestürzt. Sie ist nicht auf seine Berufstätigkeit und Mobilitätsansprüche ausgelegt und musste bereits mehrfach repariert werden. Sein Orthopädietechniker fordert bei der Krankenkasse nach einem besonders schweren Sturz im Juni 2018 schließlich eine Haftungsübernahme von der Krankenkasse, da jeder weitere Sturz zu Rahmenbrüchen der Prothese und gesundheitlichen Folgen, wie Frakturen führen könne.Auch der Antrag auf Kfz-Hilfe für einen Automatikwagen, mit dem Dietmar Glombitza zu Bewerbungsgesprächen und schließlich zu seiner neuen Arbeitsstelle fahren kann, wird von der Rentenversicherung nicht bewilligt. Dabei war er kurzzeitig beim Fuhrparkservice der Bundeswehr und seit Februar 2018 für 30 Stunden pro Woche in einem Baumarkt regulär und sozialversicherungspflichtig angestellt.Obwohl er diese Tätigkeit durch Einkommensbescheide nachgewiesen hat, lassen sich die Sozialversicherungsträger nicht umstimmen. „Ich fühle mich belogen und betrogen. Die Menschenrechte von Behinderten werden tausendfach mit Füßen getreten. Ich fühle mich alleingelassen von Politik und Wirtschaft. Aber ich wehre mich mit aller Macht. Ich gebe die Hoffnung nicht auf, am öffentlichen Leben teilhaben zu können.“Hoffnung auf BSG-UrteilHilfe bekommt er schließlich im Sommer 2017 vom VdK Berlin-­Brandenburg. Er ist wegen des Unfalls 2001 langjähriges Mitglied, zuerst in Hamburg, vor einem Jahr ist er zum Berliner Landesverband gewechselt. „Meine Frau und ich hielten eine Mitgliedschaft damals für sinnvoll. Wir haben uns gesagt: Entweder wir brauchen die Dienste oder wir tun mit unserem Mitgliedsbeitrag etwas Gutes.“Mit Hilfe der Anwältin Christiane Akinci strebte er vier Klagen gegen die Knappschaft-Bahn-See und die BA wegen der Aufhebung des Rentenbescheids, die Übernahme der gewünschten Knie­prothese, der Bewilligung der ­Kfz-Hilfe und Zahlung des ausstehenden ALG I und ein Widerspruchsverfahren wegen des Bildungsgutscheins an.Den Ausgang möchte Christiane Akinci nicht voraussagen. Für sie ist aber klar: „Die Rentenversicherung zahlt ihm eine Rente, obwohl er erwerbstätig ist. Das ist rechtlich einfach nicht korrekt.“ Sie hofft, dass es in naher Zukunft ein ähnliches Urteil des BSG wie bei Hörgeräten geben wird. Es besagt, dass für den Versicherten immer ein Anspruch auf die bestmögliche und optimale technische Unterstützung besteht.Auch Dietmar Glombitza hofft weiter und gibt trotz all der Widrigkeiten nicht auf. Er verfolgt sein Ziel, wieder als Fahrer zu arbeiten: „Dafür habe ich jetzt den Personenbeförderungsschein gemacht und auch den medizinischen Test in allen Punkten bestanden.“Bettina Kracht